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Rentenversicherungsbeiträge sinken

29.10.2012
2023-08-30T12:17:40.7200Z
1 Min

ARBEIT UND SOZIALES

Im kommenden Jahr sinkt der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung von derzeit 19,6 auf 19,0 Prozent. Das hat der Bundestag in der vergangenen Woche beschlossen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung" (17/10743) wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP und gegen die Stimmen der drei Oppositionsfraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen verabschiedet.

Das Plenum folgte damit mehrheitlich der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/11175). Zugleich lehnten die Abgeordneten einen Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zur Schaffung eines Demographie-Fonds (17/10775) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen sowie der Grünen-Fraktion bei Enthaltung der Linksfraktion ab.

Mit der beschlossenen Beitragssenkung sollen Bund, Länder und Kommunen entlastet werden. Beispielsweise verringere sich der Beitrag des Bundes als Beitragszahler für Kindererziehungszeiten um rund 370 Millionen Euro. Zudem würde der allgemeine Bundeszuschuss für die alten und neuen Länder um 1,11 Milliarden Euro sinken, heißt es in der Vorlage. Die Arbeitnehmer sollen durch die Senkung der Beitragssätze mit rund 2,7 Milliarden Euro entlastet werden. In gleicher Höhe sollen die Arbeitskosten der Wirtschaft sinken.

Die SPD-Fraktion war gegen die Beitragssenkung gewesen und hatte deshalb in ihrer Gesetzesinitiative die Schaffung eines Demographie-Fonds gefordert. Aufgrund der demographischen Entwicklung sollten die Überschüsse aus der Beitragssenkung in den Fonds überführt werden, um für längere Zeit den Rentenbeitragssatz stabil zu halten.