Piwik Webtracking Image

"Minijob" Für 50 Euro mehr

MINIJOBS Ab Januar gelten neue Vorgaben für 400 Euro-Kräfte. Zu Besuch bei zwei geringfügig Beschäftigten

29.10.2012
2023-08-30T12:17:40.7200Z
6 Min

Berlin, Alexanderplatz. Der Himmel über dem Fernsehturm ist grau. Es nieselt. Die Menschen huschen über den weiten Platz, schützen sich mit Regenjacke und Schal vor dem Wetter. Die kalte Jahreszeit beginnt - und verspricht manch einer Branche, die über den Sommer fast in Vergessenheit geraten ist, regen Zulauf. Zu den Profiteuren gehört auch das Sonnenstudio auf der Rückseite des Alexanderplatz nahe den Rathaus-Passagen. "Ich will mich nur kurz aufwärmen, wie viel kosten zehn Minuten?" Der Mann sieht tatsächlich verfroren aus. Hinter der Theke steht Domenica Kott, 25 Jahre jung, das blonde Haar zum Zopf nach hinten gebunden. "Welche Bräunungsstufe?" fragt sie zurück und nennt anschließend den Preis: sechs Euro. Der Mann zahlt und Domenica weist ihm eine der 13 Kabinen zu. "Ich mag die Arbeit hier, besonders den Kundenkontakt", sagt sie und gibt ihm noch ein Handtuch und einen UV-Filter für die Augen.

Domenica Kott arbeitet erst seit kurzem im Sonnenstudio. Eigentlich ist sie gelernte kaufmännische Assistentin für Fremdsprachen. Sie war sogar mehrere Jahre in einem Versicherungsunternehmen für Wassersport angestellt. "Aber im September ist das Arbeitsverhältnis leider aufgelöst worden, seitdem bin ich auf Jobsuche." Währenddessen also arbeitet sie auf 400-Euro-Basis im Bräunungscenter. Damit ist die junge Frau eine sogenannte geringfügig Beschäftigte. Eine Minijobberin, eine von 7,16 Millionen in ganz Deutschland.

Pauschalbetrag

Geringfügig beschäftigt heißt, dass die Arbeitnehmer im Monat bis zu 400 Euro verdienen dürfen, ohne dafür Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge zahlen zu müssen. Die Arbeitgeber ihrerseits zahlen lediglich einen Pauschalbetrag für die Sozialversicherung. Für die Arbeitnehmer bedeutet das wiederum Brutto ist gleich Netto. Die Minijobs sollten unbürokratische Nebenverdienstmöglichkeiten bieten und Langzeitarbeitslosen den Wiedereinstieg in die Arbeitswelt ermöglichen.

Am vergangenen Donnerstag hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das es den Minijobbern erlaubt, bis zu 450 Euro monatlich zu verdienen. Es tritt bereits am 1. Januar 2013 in Kraft. Die bisherige Versicherungsfreiheit wird dabei in eine Versicherungspflicht umgewandelt. Auf Antrag kann man sich weiterhin befreien lassen.

Dominica findet die Erhöhung der Einkommensmöglichkeit gut. Allerdings weiß sie nicht, wie viel ihr von der Erhöhung schlussendlich bleibt. Als Arbeitslose darf Domenica Kott eine Nebentätigkeit ausüben, solange diese ihre Bemühungen um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nicht einschränkt und die wöchentliche Arbeitszeit unter 15 Stunden liegt, so die Vorgaben von der Bundesagentur für Arbeit. Von ihrem Gehalt muss sie 230 Euro an das Jobcenter abgeben, 170 Euro bleiben übrig. Nicht viel. "Trotz Erhöhung müsste ich das dann doch bestimmt wieder mit den Leistungen des Arbeitscenters abrechnen", befürchtet sie. Eine Änderung der Verrechnung würde ihr mehr bringen: ,,50 zu 50 fände ich gut". Sie macht den Job hauptsächlich um noch etwas zu tun zu haben und nicht nur zuhause zu sitzen. Sie ist weiterhin auf der Suche nach einer Vollzeitstelle. "Falls ich allerdings erst nur eine Teilzeitstelle bekommen sollte, würde ich den 400 Euro-Job hier noch behalten." Der Job im Solarium ist ihre erste 400 Euro-Stelle.

Domenica Kott ist nicht die einzige Angestellte des Solariums. Insgesamt sieben junge Frauen arbeiten in der Filiale. Allesamt als Minijobberinnen. Einzig Studioleiter Mario Pempe-Sobian hat eine Vollzeitstelle.

Diese Konstellation ist nicht unüblich. Kritiker der Minijobs sprechen von einem reinen Frauenphänomen. Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Brigitte Pothmer nennt Minijobs eine "berufliche Sackgasse für Frauen". Ihre Kollegin Elker Ferner von den Sozialdemokraten ist der gleichen Meinung: "Minijobs sind weiblich."

Die statistischen Daten geben ihnen Recht: Knapp zwei Drittel der geringfügig Beschäftigten in Deutschland sind Frauen. Das sagt zumindest "Die Mini-Job Zentrale" der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Sie ist die zentrale Einzugs- und Meldestelle für Minijobs in Deutschland. Erst vor kurzem hat die Mini-Job Zentrale ihren dritten Quartalsbericht für 2012 veröffentlicht.

Nach ihren Angaben gibt es in Deutschland insgesamt 7,16 Millionen geringfügig Beschäftigte. Die übergroße Mehrheit von ihnen arbeitet im gewerblichen Bereich, nämlich genau 6.916.978 Personen. Sie sind hauptsächlich im Handel und in der Gastronomie beschäftigt. Im Gegensatz dazu arbeiten nur 242.743 Personen im haushaltsnahen Bereich, zum Beispiel als Haushaltshilfen, Kindermädchen oder Gartenhilfe.

Das bestätigt auch Carsten Labinsky. Er betreibt ein Kleinanzeigenportal für Mini-jobs. "Der Großteil der Angebote finden sich ganz klar im privaten Dienstleistungsgewerbe wie in der Gastronomie, im Hotelgewerbe oder im Einzelhandel", sagt er. Im Einzelhandel wären es besonders Verkaufsaushilfen. "Ich merke schon, dass ein relativ großer Teil des Stellenmarktes durch Minijobs bestückt wird", so Labinsky.

Niedriger Stundenlohn

Inzwischen ist das Sonnenstudio voller geworden, viele Menschen kommen und gehen. "Unsere Kundschaft ist viel unterschiedlicher, als man das immer kolportiert", sagt Studioleiter Pempe-Sobian, "Anzugträger, Jogginghosenträger - alles ist dabei". Auf einem Display wird angezeigt, welche Kabine gerade belegt ist und wann sie wieder frei wird. Nicht alle Kabinen können von allen Kunden benutzt werden. Sind die Kabinen belegt, müssen die Kunden warten. Ein Pärchen bestellt Cola und Kirschsaft, er will sich bräunen lassen, sie blättert derweil in einer Zeitschrift, die vollen Einkaufstüten zwischen den Füßen. Domenica Kott bekommt Verstärkung, ihre Kollegin Rita Litwinow beginnt ihre Schicht. Die 20-Jährige kommt gerade von der Uni, studiert an der Hochschule für Wirtschaft und Recht. Auch sie arbeitet als Minijobberin hier im Solarium, neben dem Studium.

Rita Litwinow kommt ursprünglich aus Bremen, hat dort schon während der Schule auf 400-Euro-Basis gearbeitet, sagt sie und richtet die Handtücher. Jeder Gast bekommt ein kleines Handtuch, bevor er in die Kabine geht. Was Sie über die Erhöhung denkt? "Naja, mehr Geld ist schon gut, aber ich muss erst einmal auf soviel kommen." Ihr Stundenlohn liege nur bei sechs Euro.

Minijobber haben in der Praxis überproportional niedrige Bruttostundenlöhne. Das schreibt die Bertelsmann-Stiftung in einer Analyse zu atypischen Beschäftigungsverhältnissen in Deutschland, wozu auch die Minijobber gehören. Oftmals wären die so ausgeübten Berufe Zweitjobs oder einzige Jobs, falls es anderweitige Finanzierungen wie Sozialtransfers oder Partnereinkommen gibt. "Diese geringen Einkommensarten werden mit anderen Einkommensarten kombiniert", schreiben die Herausgeber der Analyse. Laut der Mini-Job Zentrale lag das Durchschnittseinkommen von Minijobbern für das Jahr 2010 bei 259,56 Euro im Monat, bei Minijobs in Privathaushalten waren es dagegen nur 183,59 Euro. "Klar wäre eine höhere Bezahlung gut", gibt Rita zu, "aber es ist schwierig, etwas zu finden, wo ich mir die Zeit so gut einteilen kann. Das ist das Gute an dem Job."

Flexibilität

Damit spricht Rita Litwinow einen der Vorteile der Minijobs an, den auch Befürworter wie Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland, gerne betonen: "Minijobs sind für eine flexible Branche wie den Einzelhandel ein unverzichtbarer Teil des Kundenservices und der Arbeitsorganisation." Nur mit ihrer Hilfe könnten die Unternehmen den Personalbedarf an die Waren- und Kundenströme anpassen. Kritiker wie der Deutsche Gewerkschaftsbund sagen hingegen, geringfügig bezahlte Stellen würden vollwertige Arbeitsplätze verhindern und seien eine Niedriglohnfalle. In der Praxis sieht die Situation jedoch anders aus. Für Studioleiter Pempe-Sobian ist die Sache klar: "Mit lauter vollen Stellen könnte ich den Laden nicht führen. Das ginge schon allein aus Zeitgründen nicht."

Die Bertelsmann Stiftung hat in ihrer Analyse eine Anhebung der Obergrenze kritisiert. "Eine Ausweitung der Minijobs durch die Anhebung der Obergrenze und erweiterte Hinzuverdienstmöglichkeiten sind kontraproduktiv", schreiben die Autoren. Dadurch entstehe noch stärkerer Druck auf die niedrigen Löhne und Risiken für die Haushalte." Es gebe "keinen sachlichen Grund" für die abgabenrechtliche Privilegierung von Minijobs. Bei einer Abschaffung könne man zudem das Problem der niedrigen Stundenlöhne entschärfen. Allerdings seien die Minijobs nicht mehr wegzudenken: "Minijobs sind wichtige Beschäftigungsformen in bestimmten Bereichen des Dienstleistungssektors in Deutschland".

Könnte es mit der Verabschiedung des Gesetzes zu einem Mehr an Minijobbern kommen? Die Mini-Job Zentrale erwartet vorerst keinen nennenswerten Anstieg, wie eine Sprecherin sagte.

Domenica Kott und Rita Litwinow sind inzwischen alleine, der Studioleiter ist schon gegangen. Der Job im Solarium gefällt ihnen zwar, ihr ganzes Leben hier arbeiten wollen sie aber nicht. Was die Erhöhung jetzt genau für sie bedeutet? ahrscheinlich werde es keine großartigen Veränderungen geben, sagen beide. Um 450 Euro zu verdienen, müssten sie sowieso wieder mehr arbeiten. "Da würde mir eine veränderte Verrechnung mehr bringen," meint Domenica Kott. Und der obligatorische Beitrag zur Rentenversicherung? "Das hängt davon ab , wie viel es ist." Und Rita Litwinow? "Ehrlich gesagt, daran habe ich noch gar nicht gedacht." Julian Burgertz