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Zum zehnten Geburtstag

MINIJOBS Erstes Gesetz wurde 2002 verabschiedet

29.10.2012
2023-08-30T12:17:40.7200Z
2 Min

Fast auf den Tag genau vor zehn Jahren hat der Bundestag das "Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" (15/26) unter der damaligen rot-grünen Bundesregierung verabschiedet. Es befasst sich unter anderem mit der Einrichtung von Jobcentern, der Umsetzung der "Ich- bzw. Familien AG" - und mit den Minijobs. Sie sollten Langzeitarbeitslosen und Frauen nach einer längeren familienbedingten Erwerbsunterbrechung die Möglichkeit bieten, eine Brücke in ein reguläres sozialversicherungspflichtiges Berschäftigungsverhältnis zu schlagen. Zusätzlich sollten bereits Beschäftigten unbürokratisch Hinzuverdienstmöglichkeiten eröffnet werden. Vor allem Rentner, Auszubildende und Studenten sollten sich so ein zusätzliches Einkommen verschaffen.

Gegen Schwarzarbeit

Explizit wurden Minijobs auch als Instrument zur Bekämpfung der Schwarzarbeit konzipiert. Vor allem im privaten Bereich. Zum 1. Januar 2003 trat das neue Gesetz dann in Kraft. Bis zu 400 Euro dürfen Minijobber seither monatlich verdienen, ohne dafür Einkommenssteuer oder Sozialversicherungsbeiträge zahlen zu müssen.

Die Arbeitgeber zahlen nur einen Pauschalbetrag von 15 Prozent an die Rentenversicherung. Der Arbeitnehmer konnte die Differenz zum vollen Rentenversicherungsbeitrag von derzeit noch 19,6 Prozent (ab Janur 19,0 Prozent) freiwillig aufstocken.

Neuerungen

Ab Januar 2013 wird es nun einige Änderungen geben. Das hat der Bundestag vergangenen Donnerstag beschlossen (siehe Beitrag oben). Das neue Gesetz sieht vor, dass die Entgeltgrenze der Minijobs von 400 Euro auf 450 Euro im Monat erhöht wird. Gleichzeitig wird die bisherige Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung in eine Rentenversicherungspflicht mit Befreiungsmöglichkeit umgewandelt: Wer sich nicht versichern will, kann darauf, wie bisher, verzichten. Der Versicherungsanteil der Arbeitgeber bleibt hingegen erhalten.

Ebenfalls angehoben wird die Verdienstgrenze für das monatliche Gleitzonenentgelt bei sogenannten Midijobs von bisher 800 auf 850 Euro. Midijobber sind Arbeitnehmer, die - bisher - mehr als 400 Euro, aber weniger als 800 Euro verdienen. Im Gegensatz zu den Minijobs sind Midijobs allerdings versicherungspflichtig.