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Strompreiswelle vom Meer

WirtschafT Entschädigung für Windparkbetreiber erhöht die Rechnungen. Abschaltverbote geplant

29.10.2012
2023-08-30T12:17:41.7200Z
3 Min

Windstrom von hoher See ist einer der Eckpfeiler im Energiewendekonzept der Bundesregierung. Technische Schwierigkeiten, Verzögerungen beim Leitungsbau und mangelnde Investitionsbereitschaft von Geldgebern bringen den Ausbau auf See jedoch in Gefahr. Der Übertragungsnetzbertreiber TenneT rechnete in der letzten Woche in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie vor, dass bis zum Jahr 2022 rund 13.000 Megawatt Offshore-Windkraft zur Verfügung stehen sollen. "Dafür müsste zehn Jahre lang fast jeden Werktag eine Windmühle in Betrieb gehen. Das ist nicht realistisch." Der Windpark-Betreiber Trianel bestätigte Verzögerungen beim Ausbau der Offshore-Anlagen.

Entschädigungen geplant

Die Lösung soll der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften (17/10754) bringen. Danach sollen die Windparkbetreiber Geld erhalten, wenn ihre Anlagen nicht rechtzeitig ans Netz angeschlossen werden können.

Die Energiewirtschaft weiß bereits, wer am Ende die Zeche bezahlen wird: der Stromverbraucher. In der Anhörung erklärte der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), es werde "zwangsläufig zu Belastungen für die Stromkunden" kommen. Auch nach Ansicht von TenneT wird es "teurer für die Konsumenten".

Der Gesetzentwurf sieht eine Haftung der Netzbetreiber vor, wenn die Offshore-Anlagen nicht rechtzeitig angeschlossen werden können. Die Haftung tritt bereits bei einfacher Fahrlässigkeit auch von Zulieferern ein. Dann bekommen betriebsbereite Offshore-Anlagen einen Entschädigungsanspruch gegen den anbindungsverpflichteten Übertragungsnetzbetreiber. Die Haftung des Übertragungsnetzbetreibers soll begrenzt und über eine "Entschädigungsumlage" auf die Stromverbraucher abgewälzt werden. "Um Verbraucher vor übermäßigen Belastungen aus der Entschädigungsumlage zu schützen, wird diese auf eine Höchstgrenze von maximal 0,25 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt", heißt es in dem Entwurf.

Bei einem durchschnittlichen Strompreis eines Haushaltskunden von 24 Cent pro Kilowattstunde werde es durch die Entschädigungsumlage zu einer Erhöhung des Strompreises um ein Prozent kommen, erwartet die Bundesregierung. Damit würde die neue Umlage nach der Erhöhung der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) einen weiteren Kostenschub mit sich bringen.

Die Bundesnetzagentur erklärte, die geplante Umlage zur Entschädigung der Betreiber von nicht rechtzeitig angeschlossenen Offshore-Anlagen sei "eindeutig zu gering". Die Bundesnetzagentur rechnete nun vor, dass den erwarteten Einnahmen von 650 Millionen Euro aus der Umlage eine voraussichtliche Haftungssumme in Höhe von 1,6 Milliarden Euro gegenüberstehe. Kritisch setzte sich auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) mit der Umlage auseinander. Sie müsse "politisch öffentlich gegenüber den Endkunden vermittelt werden, insbesondere vor dem Hintergrund, dass selbst im Falle grob fahrlässiger Handlungen des Übertragungsnetzbetreibers die Allgemeinheit in erheblichem Maße herangezogen werden soll".

Grundsätzlich begrüßten Bundesnetzagentur und Übertragungsnetzbetreiber die Schaffung verlässlicher Rahmenbedingungen für Anschluss- und Entschädigungsansprüche im Offshore-Bereich. Allerdings kritisierte der Netzbetreiber 50hertz die geplanten hohen Selbstbeteiligungen für die Netzbetreiber bei einfacher Fahrlässigkeit: "Damit droht die Regelung ins Leere zu laufen, da Risiken und Ertragschancen für die anbindungspflichtigen Übertragungsnetzbetreiber und für die Zulieferindustrie in keinem angemessenen Verhältnis mehr stehen." Auch der Netzübertragungsbetreiber TenneT bezeichnete die vorgeschlagene Haftungsregelung als prinzipiell sinnvoll, "in ihrer konkreten Ausgestaltung jedoch ungeeignet, um dringend benötigte Eigenkapitalgeber zu gewinnen". Die Allianz als Versicherer von Windkraftanlagen wies darauf hin, dass durch die Neuregelung Netzinvestitionen auf See gegenüber denen auf dem Land schlechter gestellt würden. Die Verbraucherzentrale Bundesverband forderte, dass Haftungsrisiken, die über das übliche Maß der Windenergie an Land hinausgehen, grundsätzlich aus öffentlichen Mitteln finanziert werden sollten.

Der BDEW befürchtet, dass die Ziele der Bundesregierung zum Ausbau der erneuerbaren Energien durch den Gesetzentwurf ernsthaft gefährdet werden. Dessen Regelungen würden zu hohen Risiken für die dringend benötigten Investoren zum Ausbau von Offshore-Windparks führen. Der im Offshore-Bereich engagierte Energieversorger EnBW beklagte ebenfalls eine zu geringe Investitionssicherheit. Es drohe längerer Stillstand bei Investitionen.

Kraftwerke müssen weiterlaufen

Die Sachverständigen befassten sich auch mit einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP zu dem Gesetz, mit dem die Stilllegung von Kraftwerken, die etwa mit Gas betrieben werden, zur Sicherstellung der Energieversorgung untersagt werden kann. Die Bundesnetzagentur erklärte, es könne notwendig werden, die Elektrizitätsversorgung durch Verbote vor endgültigen Stilllegungen zu schützen: "Es ist dabei wichtig und richtig, dass die vorliegenden Änderungen diese erhebliche Beschneidung der unternehmerischen Freiheiten eines betroffenen Kraftwerksbetreibers auf das zwingend erforderliche Maß beschränkt." 50hertz begrüßte die Regelungen zum "Erhalt von systemrelevanten Erzeugungskapazitäten".