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Höhere Pauschalen bei Dienstreisen

Finanzen Bundestag billigt Änderungen und Vereinfachungen. Verlustrücktrag umstritten

29.10.2012
2023-08-30T12:17:41.7200Z
2 Min

Der Bundestag hat eine Änderung des steuerlichen Reisekostenrechts beschlossen. Das Parlament stimmte am Donnerstag dem von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts (17/10774) zu. Mehrere Änderungsanträge der Opposition wurden abgelehnt.

Geänderte Pauschalen

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass an die Stelle der dreistufigen eine zweistufige Staffelung der Verpflegungspauschalen treten soll. Für den An- und Abreisetag bei einer mehrtägigen auswärtigen Tätigkeit soll eine Pauschale von jeweils zwölf Euro als Werbungskosten berücksichtigt werden. An Tagen, an denen ein Arbeitnehmer 24 Stunden von seiner Wohnung abwesend ist, bleibt die Pauschale bei 24 Euro. Beruflich veranlasste Unterkunftskosten bei einer längerfristigen Auswärtstätigkeit an einer Tätigkeitsstätte sollen zudem im Zeitraum von 48 Monaten unbeschränkt als Werbungskosten abzugsfähig sein. Außerdem wird der umstrittene Begriff der "regelmäßigen Arbeitsstätte" durch die Formulierung "erste Tätigkeitstätte" ersetzt .

Die Reform der Reisekostenrechts hatte bei bei einem Fachgespräch im Finanzausschuss ein positives Echo gefunden. Damit werde eine langjährige Forderung der Deutschen Wirtschaft umgesetzt, hieß es vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI). Das Gesetz führe zu deutlichen Vereinfachungen und Verbesserungen, sagte der BDI-Vertreter. Aus Sicht des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) ist die Definition der "ersten Tätigkeitsstätte" durch arbeits- oder dienstrechtliche Festlegungen des Arbeitgebers ein Fortschritt im Vergleich zur bisherigen Regelung, da es immer wieder unklar gewesen sein, ob es nicht auch mehrere "regelmäßige Arbeitsstätten" geben könne. Die Anhebung der Mindestverpflegungspauschale von sechs auf acht Euro führe laut DIHK bei vielen Arbeitnehmern zu Verbesserungen. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte die Neuregelung grundsätzlich. Mit "viel Wohlwollen" betrachtet die Deutsche Steuer-Gewerkschaft die Neuregelung. So sei etwa die Deckelung der Unterkunftskosten auf 1.000 Euro "sehr sinnvoll". Es sei nun nicht mehr nötig über ortübliche Mieten und Kosten zu streiten. "Damit können alle Steuerzahler leben", sagte der Vertreter der Steuer-Gewerkschaft. "Keine Einwände" habe er zudem gegen die Neuregelung der Verpflegungspauschalen.

Umstritten war die in dem Gesetz ebenfalls geplante Anhebung des Höchstbetrages beim Verlustrücktrag von derzeit 511.500 Euro auf eine Million Euro. Dagegen sprach sich Professor Lorenz Jarass von der Hochschule RheinMain aus. Mit der Änderung würden große und sehr große Einkommen "noch stärker" begünstigt werden und "unnötige Steuerausfälle" verursacht. Für die Änderung plädierte Professor Oliver Fehrenbacher (Universität Konstanz).