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Neue Regeln für Umweltverbände

29.10.2012
2023-08-30T12:17:41.7200Z
1 Min

UMWELT

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (17/10957) wurde bei einer Anhörung des Umweltausschusses in der vergangenen Woche von Experten unterschiedlich bewertet. Das derzeitige Gesetz, das unter anderem die Klagemöglichkeiten von Umweltverbänden regelt, verstößt nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofes vom Mai 2011 gegen das Europarecht.

Ein Teil der Experten wie Rechtsanwalt Frank Fellenberg sah die durch das Gericht beanstandeten Defizite des Gesetzes als behoben an. Danach soll Umweltverbänden in Zukunft ein Klagerecht eingeräumt werden, das sich auf das gesamte Umweltrecht bezieht. Fellenberg begrüsste wie auch andere Experten die mit dem Gesetz beschlossenen flankierenden Maßnahmen zur Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung des Paragraphen 4 a.

Andere Experten wie Sabine Schlacke, Professorin an der Universität Bremen, kritisierten hingegen, dass gerade damit neue Hürden für Verbandsklagen aufgebaut worden seien. Der Gesetzentwurf sei "über das Ziel hinausgeschossen", kritisierte sie. Auch Peter Rottner vom Naturschutzverbande BUND sieht in dem Gesetzentwurf ein "Ungleichgewicht zwischen Naturschützern und Naturnützern".