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Nicht auf Euro und Cent

BUNDESTAG Die Offenlegung von Nebeneinkünften bleibt Streitthema zwischen Koalition und Opposition

12.11.2012
2023-08-30T12:17:41.7200Z
4 Min

Im Streit um die Offenlegung der Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten bleiben die Fronten zwischen Koalition und Opposition verhärtet. Die CDU/CSU- und die FDP-Fraktion lehnten vergangene Woche im Parlament einen gemeinsamen Antrag von SPD und Grünen (17/11331) für eine "Veröffentlichungspflicht auf Euro und Cent" in namentlicher Abstimmung mit 303 von 574 abgegebenen Stimmen ab. Auch ein Antrag der Linksfraktion (17/11333), in dem unter anderem eine Offenlegung "auf Euro und Cent ab einer Jahresnebeneinkommensgrenze von 1.000 Euro" gefordert wurde, fand keine Mehrheit.

Stufenmodell

Bereits im vergangenen Monat hatte die Rechtsstellungskommission des Ältestenrates mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen einen Vorschlag zur Änderung der Verhaltensregeln für Bundestagsmitglieder verabschiedet. Danach soll die Veröffentlichung von Nebeneinkünften nicht mehr in drei Stufen bis 7.000 Euro erfolgen, sondern in zehn Stufen bis 250.000 Euro. Gleich blieben dem Vorschlag zufolge die ersten beiden Stufen mit Einkünften von 1.000 bis 3.500 Euro und von 3.500 bis 7.000 Euro. Dann sollen Einkünfte bis 15.000, 30.000, 50.000, 75.000, 100.000, 150.000, 250.000 und mehr als 250.000 Euro folgen.

Der Vorsitzende der Kommission, Bundestagsvizepräsident Hermann Otto Solms (FDP), warf der Opposition in der Debatte vor, sie mache eine "Showveranstaltung". Die Koalition wolle "Transparenz für die Abgeordneten und deren Beziehungen und beruflichen Tätigkeiten", aber auch "die Tür zum Parlament für alle Berufsgruppen offen halten". Selbstständige und Mitglieder der freien Berufe hätten "schutzwürdige Interessen Dritter", argumentierte Solms. Sie könnten nicht "ins Parlament gehen und ihr Büro oder ihre Firma weiter betreiben, wenn alles aufgedeckt wird". Deswegen sei die Stufenregelung "richtig und vernünftig".

Der CDU-Parlamentarier Helmut Brandt kritisierte, die Opposition wolle ein "Parlament aus Beamten, Berufslosen und Gewerkschaftsfunktionären". "Sie wollen Freiberufler, Handwerker und Selbstständige ausschließen", fügte er hinzu. Das in der Rechtsstellungskommission eingebrachte Zehn-Stufen-Modell sei ausreichend und mache transparent, "was jeder Einzelne mit seiner Nebentätigkeit tatsächlich verdient".

Vorwurf "Antitransparenz"

Dagegen betonte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann, die Union habe vom designierten Kanzlerkandidaten der Sozialdemokraten, Peer Steinbrück, "die volle Transparenz gefordert: Auf Euro und Cent solle er alles auf den Tisch legen". Von anderen Transparenz zu fordern, aber selbst nicht bereit zu sein, Transparenz zu schaffen, sei "scheinheilig". Die "Antitransparenz" der Koalition entspreche einem "Demokratieverständnis von gestern".

Branchenregelung abgelehnt

Auch Oppermanns Grünen-Kollege Volker Beck hielt der Koalition vor, sie habe von Steinbrück eine Transparenz gefordert, "die Sie nicht bereit sind, als Regel für alle Mitglieder des Hohen Hauses gelten zu lassen". Dies sei "schäbig" und "Heuchelei". Bei Transparenz der Nebentätigkeit von Parlamentariern gehe es darum, "dass der Bürger nachvollziehen kann, dass der Abgeordnete nur nach bestem Wissen und Gewissen für das Allgemeinwohl und im Sinne des Wählerauftrags handelt und nicht für subjektive wirtschaftliche Interessen seiner Auftraggeber".

Beck warb zugleich dafür, dass Berufsgeheimnisträger unter den Abgeordneten wie Steuerberater und Rechtsanwälte "wenigstens die Branchen ihrer Auftraggeber veröffentlichen" müssen. Ein entsprechender Antrag von Sozialdemokraten und Grünen (17/11332) wurde indes gleichfalls von der Koalitionsmehrheit zurückgewiesen.

Der abgelehnte Antrag der Linksfraktion sah ebenfalls eine solche Branchenlösung vor. Ihr Abgeordneter Raju Sharma betonte, seine Fraktion wolle "maximale Transparenz", weil die Bürger wissen sollten, "was wie finanziert wird". Die Linke habe alle Nebenverdienste ihrer Abgeordneten veröffentlicht und diese Angaben "auf den Cent genau ins Netz gestellt, ohne das es dazu eine gesetzliche Verpflichtung gibt". Diesem Beispiel könne jeder folgen.

Keine Karenzzeit

Nach der Vorlage der Linksfraktion sollten zudem frühere Bundesminister und Parlamentarische Staatssekretäre einer fünfjährigen Karenzzeit in Bezug auf Tätigkeiten für große Unternehmen unterliegen, "für die die Zuständigkeit des betreffenden Ministeriums bestand".

Auch Oppermann betonte für die SPD-Fraktion, eine Karenzzeit für ausgeschiedene Regierungsmitglieder einführen zu wollen. Dies solle in Anlehnung an die Regeln der Europäischen Kommission erfolgen. Danach müsse sich ein Kommissionsmitglied "nach dem Ende der Dienstzeit innerhalb von 18 Monaten eine berufliche Tätigkeit nach Anhörung von einer Ethikkommission genehmigen lassen", sagte Oppermann. Dies sei eine "vernünftige Regelung".

Der hierzu von der SPD-Fraktion vorgelegte Antrag (17/11318) fand indes ebenso wenig eine Mehrheit im Parlament wie eine Vorlage der Grünen-Fraktion (17/11204), die für eine Karenzzeit für ausgeschiedene Regierungsmitglieder und Parlamentarische Staatssekretäre von mindestens drei Jahrenplädierte, "um eventuelle Interessensverflechtungen sichtbar zu machen".

Streit um Parteispenden

Abgelehnt wurden zudem Anträge der Grünen- (17/547, 17/1169) und der Linksfraktion (17/651, 17/892) zum Thema Parteispenden und Partei-Sponsoring. Während die Grünen den Vorlagen zufolge "Partei-Sponsoring transparenter gestalten" und "Parteispenden begrenzen" wollten, plädierte die Linksfraktion dafür, Parteispenden von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden zu verbieten. Seine Fraktion sei dagegen, "dass es Parteispenden von Unternehmen und Konzernen gibt, weil wir Abhängigkeiten vermeiden wollen", sagte Sharma für Die Linke. Gegen ein Partei-Sponsoring sei sie, "weil dies nichts anderes ist als verdeckte Parteienfinanzierung". Und "natürlich" sei Die Linke "auch dagegen, dass es direkte Spenden an Abgeordnete gibt". Beck betonte, die Grünen wollten Spenden "auf 100.000 Euro pro Jahr und pro Person begrenzen". Auch wolle seine Fraktion, dass Sponsoringverträge öffentlich gemacht werden.

Dem hielt Solms entgegen, dass Sponsoring "ex definitione öffentlich" sei. Und für die Unionsfraktion sagte CDU-Mann Brandt, er halte eine Begrenzung von Parteispenden für "nicht erforderlich". Parteispenden würden laut Parteiengesetz öffentlich gemacht, betonte Brandt und fügte hinzu: "Wir verfügen bereits über eine hinreichende Transparenz."