Der Bundestag hat den Antrag der Linksfraktion (17/11326) am vergangenen Freitag abgelehnt, die Altersgrenze beim Unterhaltsvorschuss anzuheben. Die Linke hatte gefordert, dass der staatliche Unterhaltsvorschuss, der im Falle säumiger Unterhalts- pflichtiger an Unterhaltsberechtigte ausgezahlt wird, bis zum vollendeten 14. Lebensjahr eines Kindes gezahlt wird. Der Unterhaltsvorschuss wird derzeit nur bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr des Kindes gewährt.
Der Ausbau des Truppenübungsplatz Altmark auf dem Gebiet der Colbitz-Letzlinger Heide im Norden von Sachsen-Anhalt wird nicht gestoppt. Der Bundestag lehnte am vergangenen Donnerstag einen Antrag der Linksfraktion (17/10684) ab, das Gebiet zukünftig zivil zu nutzen.
Die Bundesregierung soll sich nach dem Willen der CDU/CSU- und der FDP-Fraktion dafür einsetzen, dass auf europäischer Ebene "ein modernes Datenschutzrecht geschaffen wird, das die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen in allen Kommunikationsformen effektiv schützt und dabei die berechtigten Belange aller Beteiligten berücksichtigt und ein hohes Schutzniveau gewährleistet". Einen entsprechenden Antrag der Koalition (17/11325) überwies der Bundestag vergangene Woche zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse.
Das Gesetz über das Ausländerzentralregister (AZR-Gesetz) wird an Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) angepasst. Dazu verabschiedete der Bundestag vergangene Woche mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/11051) in modifizierter Fassung (17/11364). Wie die Regierung in der Vorlage ausführt, hat der EuGH mit Urteil vom 16. Dezember 2008 unter anderem entschieden, dass personenbezogene Daten von Unionsbürgern nur unter bestimmten Voraussetzungen in einem Register wie dem Ausländerzentralregister gespeichert und genutzt werden dürfen.
Die Einrichtung von Wahlräumen in Gebäuden oder Räumen mit Überwachungstechnik muss aus Sicht der Bundesregierung nicht verboten werden. Sofern mit Videotechnik ausgestattete Räume als Wahlräume genutzt werden müssten, seien die Kameras "abzudecken oder so auszurichten, dass sie die Wahlhandlung nicht erfassen können", schreibt die Regierung in einer Unterrichtung (17/11088). Ein generelles Verbot von Wahlräumen mit Videoüberwachungstechnik könne gerade solche Räume ausschließen, die wegen ihres barrierefreien Zugangs insbesondere Behinderten die Teilnahme an der Wahl erleichtern.