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Rechte von Hausangestellten

03.12.2012
2023-08-30T12:17:43.7200Z
2 Min

ARBEITSRECHT

Die Oppositionsfraktionen von SPD und Grünen wollen die Arbeitsbedingungen von Hausangestellten verbessern. Dazu müsse Deutschland das Übereinkommen Nummer 189 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ratifizieren. Deshalb fordern die Fraktionen die Bundesregierung in einem gemeinsamen Antrag (17/11370) unter anderem dazu auf, das Ratifizierungsverfahren zügig in die Wege zu leiten und dem Bundestag dazu eine Vorlage vorzulegen. Ferner müsse die Regierung gesetzlich sicherstellen, dass für Hausangestellte vergleichbare Arbeitsschutz- und arbeitsrechtliche Regelungen gelten wie für andere Beschäftigte, heißt es in der Vorlage weiter.

Stichwort Schwarzarbeit

Vergangenen Donnerstag war dieser Antrag nun Thema im Bundestagsplenum. In der Debatte gab Matthias Zimmer (CDU) zu bedenken, dass "selbst das beste Gesetz zum Schutz der Arbeitnehmer" obsolet sei, wenn Arbeitgeber ihren Meldepflichten nicht nachkommen, Stichwort: Schwarzarbeit". Deshalb müssten Gesetze Beschäftigungsmeldungen erleichtern und befördern. "Sie sollen keine Hürde darstellen", erklärte Zimmer.

Der SPD-Abgeordnete Josip Juratovic berichtete, dass er an der ILO-Konferenz in Genf, als das

ILO-Übereinkommen Nr. 189 zum Schutz der Arbeitsrechte von Hausangestellten verabschiedet wurde, teilgenommen hatte. Er habe im Saal "die Aufbruchsstimmung miterleben" können. Diese Aufbruchsstimmung, sagte Juratovic weiter, solle Antrieb sein, das Übereinkommen ernst zu nehmen. Deswegen forderten SPD und Grüne, "dass das Übereinkommen so schnell wie möglich ratifiziert wird."

Auch Klaus Ernst von der Linksfraktion drängte zur Eile: Obwohl "selbst die Kanzlerin" das Thema für so wichtig gehalten habe, dass sie das Abkommen als einen "Meilenstein für faire und gerechte Beschäftigung" bezeichnet habe, seien seit der Genfer Konferenz "bereits eineinhalb Jahre ins Land gezogen."

Die Ratifizierung des Abkommens durch Deutschland werde kommen, sei "aber nicht drängend", erklärte Heinrich Kolb (FDP). Seinen Informationen zufolge habe das Bundesarbeitsministerium an der Erarbeitung des Übereinkommens und der begleitenden Empfehlung "konstruktiv und engagiert mitgewirkt", sagte Kolb weiter. Es befinde sich derzeit mit den betroffenen Ressorts in der Abstimmung. Ein Zeitplan stehe jedoch noch nicht fest.

Anschließend wurde der Antrag zur weiteren Beratung in die zuständigen Ausschusse überwiesen.