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Kinderrechte im Grundgesetz

03.12.2012
2023-08-30T12:17:43.7200Z
1 Min

FAMILIE

Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen fordern erneut eine explizite Verankerung der Rechte von Kindern im Grundgesetz. Der Bundestag überwies die beiden inhaltlich ähnlichen Gesetzentwürfe (17/10118, 17/11650) am vergangenen Freitag zur Beratung in die Ausschüsse. Konkret wollen Linke und Grüne den Artikel 6 des Grundgesetzes (Schutz von Ehe und Familie) um das Recht von Kindern auf eine freie Persönlichkeitsentfaltung und den Schutz vor Gefährdungen seines Wohls, etwa durch Gewalt oder Ausbeutung, erweitern. Zudem beriet der Bundestag einen Antrag der Grünen, in dem sie einen verbesserten Schutz für Kinder von inhaftierten Eltern (17/11578) fordern.

Bislang sind alle Initiativen in dieser Legislaturperiode für eine explizite Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz an der Koalitionsmehrheit gescheitert. Union und FPD halten dies für überflüssig, da die in der Verfassung verankerten Grundrechte für alle Menschen gelten würden.