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Umstrittener Leistungsschutz

RECHT Die Regierung will die Presseverlage schützen - und erntet harsche Kritik

03.12.2012
2023-08-30T12:17:43.7200Z
2 Min

Koalition kontra Google: So könnte man grob die Frontstellung beschreiben, die sich beim geplanten Leistungsschutzrecht ergibt. Pünktlich zur ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung (17/11470) am vergangenen Donnerstag startete der Konzern die Kampagne "Verteidige dein Netz" - und findet in seinem Protest gegen die Pläne, die gewerbliche Nutzung von Publikationen der Presseverlage zu unterbinden beziehungsweise kostenpflichtig zu machen, auch Unterstützung im Parlament selbst. Denn was der Parlamentarische Staatssekretär Max Stadler (CSU) einen "schlanken" Entwurf zum Schutz der Verleger nennt, erntet von der Opposition harsche Kritik.

Die Regierung will mit dem Leistungsschutzrecht sicherstellen, "dass Presseverlage im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sind als andere Werkvermittler". Künftig soll die gewerbliche Nutzung schon von kleinen Ausschnitten der Inhalte von Presseverlagen lizenzpflichtig sein. Das betrifft die so genannten "Snippets", kleine Textauszüge, wie sie in den Ergebnissen von Suchmaschinen erscheinen. Andere Nutzer, wie etwa Blogger, Unternehmen, Verbände oder private und ehrenamtliche Nutzer, sind davon jedeoch nicht betroffen.

Der CDU-Rechtspolitiker Ansgar Heveling betonte, es gehe um die Frage, "wie dereguliert der Wirtschaftsraum Internet sein soll", die Freiheit dürfe auch im Internet keine einseitige sein.

"Negative Folgen"

Der SPD-Abgeordnete Marin Dörmann sagte dagegen, der Gesetzentwurf sei "völlig kontraproduktiv" und schränke "hilfreiche Suchmaschinenfunktionen faktisch" ein. Zudem schaffe er "neue Rechtsunsicherheiten". Dieser Ansicht ist auch Tabea Rößner, Medienexpertin von Bündnis 90/Die Grünen. Sie nannte den Entwurf "halbherzig, halbgar und halbfertig". Er könne in der Ausgestaltung "nicht unklarer sein" und verschaffe großen Verlagen wie Springer massive Gewinne. Auch Petra Sitte von der Linksfraktion warf der Regierung vor, "Springer und Co" eine "schöne Bescherung" bereitet zu haben. Der Entwurf sei "schlampig formuliert": Niemand wisse genau, was eigentlich der Schutzgegenstand sein solle. Daher hätten sich auch 16 ausgewiesene Urheberrechtsexperten in einer Stellungnahme gegen das Vorhaben ausgesprochen, das "unabsehbare negative Folgen" nach sich ziehen könne.

Von der Uneinigkeit selbst in den Reihen der Koalition kündeten zahlreiche kritische Stimmen aus dem schwarz-gelben Lager. In diesen Chor reihte sich auch der FDP-Abgeordnete Jimmy Schulz ein, der sich für eine andere Lösung aussprach: Es gebe bereits einfache technische Lösungen, um zu unterbinden, dass Nachrichtenaggregatoren und Suchmaschinen ein Werk im Internet finden. Für dieses "Gentleman's Agreement" fehle bislang ein rechtlicher Schutz, der dann für alle gelten würde, die Inhalte im Netz bereitstellten.