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Leistungsrecht unverändert

17.12.2012
2023-08-30T12:17:43.7200Z
1 Min

SOZIALES

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen setzt sich für eine Weiterentwicklung des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) ein, das das Leistungsrecht für Menschen mit Behinderung regelt. Deshalb hat die Fraktion einen Antrag (17/7951) vorgelegt, der in der vergangenen Woche Thema im Bundestagsplenum war.

Der zuständige Ausschuss hatte sich zuvor bereits mit der Vorlage befasst und die Ablehnung des Antrags empfohlen. Im Plenum wurde dann der Empfehlung folgend der Grünen-Antrag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Antragsteller bei Enthaltung der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke abgelehnt.

In der Vorlage lobten die Verfasser zwar die Fortschritte, die das SGB IX für viele Betroffene gebracht habe. So würden Leistungen in vielen Fällen deutlich schneller gewährt als vor Inkrafttreten des Gesetzes. Problematisch sei jedoch, dass der Wille des Gesetzgebers teilweise offensichtlich ignoriert werde und Rehabilitationsträger, also Institutionen, die Maßnahmen und Leistungen zur sozialen, medizinischen oder beruflichen Rehabilitation durchführen, die Vorschriften des SGB IX nicht oder nur unvollständig anwenden, schreibt die Fraktion. Sie forderte deshalb die Bundesregierung dazu auf, klarzustellen, dass die Vorschriften des SGB IX für alle zuständigen Rehabilitationsträger gelten.