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Mehr Schutz für Zwangsprostituierte

17.12.2012
2023-08-30T12:17:43.7200Z
2 Min

FAMILIE

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will die Opfer von Menschenhandel rechtlich besser stellen. Die Europaratskonvention gegen Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und zur Arbeitsausbeutung erfordere Neuregelungen im deutschen Aufenthalts- und Asylbewerberleistungsgesetz, in der Strafprozessordnung, im zweiten und dritten Sozialgesetz- buch und im Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz. Über den entsprechenden Gesetzentwurf der Grünen (17/10843) beriet der Bundestag am vergangenen Donnerstag in erster Lesung.

Die Grünen wollen unter anderem, dass Opfer von Zwangsprostitution in Deutschland ein Aufenthaltsrecht erhalten. Dieses Aufenthaltsrecht dürfe nicht an die Bereitschaft der Opfer gebunden sein, vor Gericht gegen die eigentlichen Täter, die Menschenhändler, auszusagen. Zudem müsse den traumatisierten Opfern mehr staatliche Unterstützung gewährt werden.

Die Europaratskonvention gegen Menschenhandel trat am 1. Februar 2008 in Kraft. Sie wurde inzwischen von 37 Staaten ratifiziert und von neun weiteren Staaten unterzeichnet. Die Grünen kritisieren, dass Deutschland zwar zu den Erstunterzeichnern gehöre, nun aber einer der letzten Staaten sei, die die Konvention ratifizierten.

SPD und Die Linke schlossen sich den Forderungen der Grünen nach den nötigen Gesetzesänderungen weitgehend an. Auch die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP signalisierten Verhandlungsbereitschaft in den Ausschussberatungen. Der Gesetzesvorstoß der Grünen enthalte durchaus richtige Ansätze. Die CDU-Abgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker sagte mit Blick in die Reihen ihrer eigenen Fraktion, es entspreche auch einer "law-and-order"-Politik, wenn nicht die Opfer des Menschenhandels, sondern die Täter verstärkt ins Visier der Behörden gerieten. Pascal Kober von der FDP forderte, dass Zwangsprostituierten aus dem Ausland der Zugang zu Frauenhäusern erleichtert werden müsse.