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Viele Bedenken

NPD-Verbot Der Bundestag hat sich erstmals nach dem Verbotsantrag des Bundesrates mit dem Thema beschäftigt 200 Millionen Euro steigen - Opposition vermisst…

04.02.2013
2023-08-30T12:23:52.7200Z
4 Min

Der Bundesrat hat Druck aufgebaut. Spätestens seitdem sich die Länderkammer im Dezember des vergangenen Jahres dafür entschieden hat, beim Bundesverfassungsgericht einen Verbotsantrag gegen die NPD zu stellen, wartet die Öffentlichkeit gespannt, wie sich Bundesregierung und Bundestag in dieser Frage positionieren würden. Die Abgeordneten des höchsten Verfassungsorgans haben sich nun am vergangenen Freitag in einer Plenardebatte mit dem Thema beschäftigt.

Einig war man sich dabei in der Feststellung, dass die NPD eine verfassungsfeindliche Partei ist. Ob jedoch der Deutsche Bundestag ebenfalls einen Verbotsantrag gegen die NPD stellen sollte, war in der Debatte umstritten. Während der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann, sich für einen solchen Antrag aussprach und dem Vorhaben gute Chancen einräumte, äußerten sich Redner von Unions- und FDP-Fraktion skeptisch, was die Erfolgschance des Antrags, aber auch die Wirksamkeit eines eventuellen Verbotes angeht. Grünen- und Linksfraktion stehen einem Verbotsantrag zwar grundsätzlich positiv gegenüber, räumten aber ein, dass es Bedenken hinsichtlich des dem Antrag zugrundeliegenden Materials gebe. Wortlos blieb die Bundesregierung.

SPD optimistisch

Der Bundesrat habe sich seine Entscheidung für ein Verbotsverfahren nicht leicht gemacht, sagte Oppermann. Nun müssten Bundesregierung und Bundestag entscheiden, ob sie dem folgen wollten. Seine Fraktion habe daher einen Antrag (17/12168) mit der Forderung vorgelegt, dass sich der Innenausschuss mit der Materialsammlung beschäftigen und eine Empfehlung aussprechen solle. Oppermann gab sich optimistisch: "Die Chancen für ein Verbot standen noch nie so gut wie heute." Der Bundestag, so seine Forderung, sollte einen Verbotsantrag stellen.

Problem V-Leute

Der Vorsitzende des Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), erklärte in der Debatte, er sehe die Chancen eines Verbotsantrags "sehr skeptisch". Der bloße Nachweis der Verfassungswidrigkeit der rechtsextremen Partei reiche für ein Verbot nicht aus. Es müsse auch nachgewiesen werden, dass die NPD die Demokratie aktiv bekämpfe. Eine neue Blamage in Karlsruhe wie vor zehn Jahren könne sich der Staat nicht leisten. Skeptisch zeigte sich auch sein Kollege Hans-Peter Uhl (CSU). "Hochrangige Verfassungsjuristen warnen vor einem Verbotsantrag", gab er zu bedenken.

Die Forderung der SPD, der Bundestag solle das Material prüfen, sei richtig und dennoch lediglich ein "billiger Profilierungsversuch" der Sozialdemokraten, sagte Ulla Jelpke (Die Linke). "Was glauben Sie denn, was wir seit Dezember mit dem Material machen?" Die Prüfung sei längst im Gang. Ihre Fraktion plädiere für einen Verbotsantrag, sagte Jelpke. Um das Verbotsverfahren aber "wasserdicht" zu machen, müsse das vorliegende Material weiter ergänzt werden, forderte sie. Die Rechtsextremismus-Expertin der Linksfraktion, Petra Pau, zeigte sich skeptisch und verwies auf juristische und politische Hürden. Sie verlangte die Beendigung des Einsatzes von V-Leuten.

Hartfrid Wolff (FDP) übte Kritik an den Ländern. Mit einem "Monate andauernden Verbotsverfahren" hätten diese den Eindruck besonderen Engagements zu erwecken versucht. Tatsächlich aber hätten die meisten von ihnen über viele Jahre hinweg bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus versagt. Der SPD warf Wolff vor, durch den Antrag, der nur Selbstverständlichkeiten enthalte, die Frage der Bekämpfung des Rechtsextremismus in den Wahlkampf zu ziehen, "Das ist der Sache nicht dienlich", befand der FDP-Politiker. Wolff räumte ein, dass gegebenenfalls auch ein Parteienverbot zur wehrhaften Demokratie gehöre. Es stelle sich aber die Frage, ob man mit einem Verbot nicht nur die Hülle beseitige, während das Grundproblem weiter bestehe.

Regierung wortlos

Die Gefährlichkeit der NPD rühre aus dem Zusammenwachsen mit der freien Szene, aus der Gewalttätigkeit und dem "arbeitsteiligen Vorgehen", sagte Wolfgang Wieland (Grüne). Er persönlich sei zwar leidenschaftlich für ein Verbot. Zugleich erkenne er jedoch an, dass es "respektable Argumente" dagegen gebe. Wieland warnte davor, diese Frage für "parteitaktische Geplänkel" zu nutzen. Durch das Vorgehen des Bundesrates sei der Bundestag verpflichtet, sich eine Meinung zu bilden. Volker Beck, Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, zeigte sich besorgt, dass ein Verbotsantrag scheitern könne. Unsicher sei bereits, ob das vorliegende Material gegen die Rechtsextremisten die Hürde in Karlsruhe nehmen werde. Nach Ansicht Becks ist es auch zweifelhaft, ob der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein Verbot nachträglich billigen würde.

Von der Bundesregierung war im Verlauf der Debatte nichts zu erfahren. Die zuständigen Minister für Inneres und Justiz, Hans-Peter Friedrich (CSU) und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), haben beide erhebliche Vorbehalte gegen das Verbotsverfahren. Die Bundesregierung will im März ihre Haltung festlegen. Friedrich und Leutheusser-Schnarrenberger verfolgten die eineinhalbstündige Debatte im Bundestag, ergriffen aber zum Ärger der SPD-Fraktion selber nicht das Wort.