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Kritik an Neuregelung der Prozesskostenhilfe

JUSTIZ Bundestag berät in erster Lesung über die Reformpläne der Bundesregierung

04.02.2013
2023-08-30T12:23:52.7200Z
2 Min

Mit den geplanten Änderungen bei der Prozesskostenhilfe (17/11472) hat sich die Bundesregierung die Kritik der Opposition zugezogen. Das wurde während der Debatte am vergangenen Donnerstag deutlich.

Missbrauch vermeiden

Ziel der Neuregelung ist es laut Bundesregierung, ungerechtfertigte Prozesskostenhilfebewilligungen zu vermeiden und der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe entgegenzuwirken. Die Regelungen führten zu einer erheblichen Benachteiligung derjenigen, die auf die Hilfe angewiesen seien, kritisierte Jens Petermann (Die Linke). Von einer "Zweiklassenjustiz" sprach Ingrid Hönlinger (Bündnis 90/Die Grünen). Sonja Steffen (SPD) äußerte die Befürchtung, dass dem Gleichheitsgrundsatz nicht mehr gedient werden könne. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) verteidigte die Vorlage. Die Mittel sollten denjenigen zukommen, die sie auch wirklich benötigten, sagte sie. Und Ute Granold (CDU) warnte davor, ungerechtfertigte Ängste zu schüren.

Umstritten war auch der ebenfalls aus dem Justizministerium stammende Entwurf eines Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes (17/11471). Darin ist unter anderem vorgesehen, die Vergütung von Rechtsanwälten, Notaren und anderen Prozessbeteiligten anzuheben. Gegen diese Vorlage erhob sich Kritik von Seiten der Bundesländer. Angela Kolb (SPD), Justizministerin in Sachsen-Anhalt, machte deutlich, dass eine Modernisierung des Kostenrechts dringend erforderlich sei. Die Regierungsvorlage führe jedoch zu einer weiteren Verschlechterung des Kostendeckungsgrades in der Justiz.

Leutheusser-Schnarrenberger hatte hingegen dargestellt, dass durch die Neureglung 177 Millionen Euro an Mehreinnahmen für die Länder zu erwarten seien. Dagegen sei für sie nicht erklärbar, wie die Bundesregierung auf diesen Betrag komme, sagte die Landesministerin, die eine Steigerung der Gerichtsgebühren um 20 Prozent forderte. Die Justiz benötige eine angemessene personelle Ausstattung.

Detlef Seif (CDU) wies die Kritik der Landesministerin zurück. Die Länder seien für die Justiz zuständig und müssten auch die nötigen Kosten tragen. Das vorliegende Gesetz führe zu einer Steigerung des Kostendeckungsgrades auf über 50 Prozent, sagte er. Berechnet sei dieser Wert auf Grundlage von Angaben aus den Ländern.