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Plädoyer für attraktivere Innenstädte

04.02.2013
2023-08-30T12:23:53.7200Z
2 Min

Verkehr und Bau

Die Vorschläge der Bundesregierung zur Stärkung der Innenstädte finden weitgehend die Zustimmung der Experten. Dies wurde vergangene Woche bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung deutlich. Dabei ging es um den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Stärkung der Innentwicklung in den Städten und Gemeinden und zur weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts" (17/11468) sowie um einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "Baugesetzbuch wirklich novellieren" (17/10846).

Hilmar von Lojewski von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände begrüßte in seiner Stellungnahme "ausdrücklich" den Vorrang der Innenentwicklung in den Planungsleitlinien des Baugesetzbuches. Durch die Ausgestaltung als "Soll"-Vorschrift sei bereits ein hoher Grad an Verbindlichkeit erreicht, der aber den Gemeinden dennoch den nötigen Abwägungsspielraum lasse, um auch andere gleichwertige Planungsbelange berücksichtigen zu können.

Auch Andreas Mattner vom Zentralen Immobilien Ausschuss begrüßte die Vorschläge zur Stärkung der Innenstädte, die sich vielfach konsequent am Leitbild der kompakten Stadt der kurzen Wege orientierten. Gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels gelte es, die Innenentwicklung zu unterstützen, die Landschaft vor der weiteren Zersiedlung zu schützen und mehr Spielraum für einen verdichteten Städtebau zu eröffnen. Weiter forderte er aus Sicht der Immobilienwirtschaft, die Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und Investitionssicherheit zu schaffen. Dies gelte für große Infrastrukturprojekte wie für komplexe Projektentwicklungen der Immobilienwirtschaft gleichermaßen.

Für Christfried Tschepe (Bundesarchitektenkammer) sind die Regelungen geeignet, die Innenentwicklung unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Toleranz und Akzeptanz von Nutzungsmischung, Nutzungsvielfalt und Nutzungsdichte zu fördern und zu erleichtern. Er hielt den zeitnahen Abschluss dieses Gesetzgebungsverfahrens für wichtig, heißt es in seiner Stellungnahme.

Für Nicola Krettek vom Naturschutzbund Deutschland ist die vorgeschlagene Novellierung des Baugesetzbuches ein erster Schritt in die richtige Richtung. Sie schlägt zudem vor, eine Kosten-Nutzen-Analyse der beabsichtigten Planungen einzuführen. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Privilegierung von Vorhaben im Außenbereich lehnte sie hingegen "grundsätzlich" ab.