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Der entgrenzte Krieg

MENSCHENRECHTE Umstrittene Praxis der "gezielten Tötung"

04.03.2013
2023-08-30T12:23:54.7200Z
2 Min

Die Praxis des "gezielten Tötens" im Kampf gegen den Terrorismus ist höchst umstritten. Der US-Regierung etwa wird vorgeworfen, mit gezielten Angriffen - unter anderem von unbemannten Drohnen - auf Terrorverdächtige in Pakistan, Somalia und Jemen internationales Recht zu brechen. In einer Anhörung des Menschenrechtsausschusses zu "Terrorbekämpfung und Menschenrechten" in der vergangenen Woche fiel das Urteil der Sachverständigen differenziert aus: "Gezieltes Töten" lässt sich nur unter ganz bestimmten Bedingungen mit dem humanitären Völkerrecht vereinbaren.

Steven Watt von der American Civil Liberties Union kritisierte, dass sich die US-Regierung den rechtlichen Rahmen dafür selbst zurechtlege. Es sei rechtswidrig und gefährlich davon auszugehen, dass "die ganz Welt ein Schlachtfeld" werden könne und daraus abzuleiten, Terrorverdächtige weit außerhalb der Konfliktgebiete töten zu dürfen.

Andreas Zimmermann vom Menschenrechtszentrum der Universität Potsdam sagte, dass in bewaffneten Konflikten Angriffe auf feindliche Kombattanten und Kämpfer durch das Völkerrecht gedeckt - allerdings räumlich auf das Gebiet der Kampfhandlungen zu begrenzen seien. Die US-Regierung argumentiere jedoch, dass der Konflikt mit dem weltweit operierenden Terrornetzwerk Al-Qaida räumlich nicht zu begrenzen sei.

Christian Schaller von der Stiftung Wissenschaft und Politik sprach von einem "entgrenzten" Ansatz. Er führte aus, dass sich die US-Regierung auf das Recht auf Selbstverteidigung berufe. Die unbestritten "dauerhafte Bedrohung" durch Al-Qaida verleite dazu, das Selbstverteidigungsrecht nach Artikel 51 der Charta der UN "dynamisch und progressiv" zu interpretieren.

Wolfgang Kaleck vom European Center for Constitutional and Human Rights wies darauf hin, dass die Bundesrepublik indirekt durch internationale Kooperationen im Kampf gegen den Terror an völkerrechtlich zweifelhaften Praktiken beteiligt gewesen sein könnte - wie der Verwertung von Geständnissen, die in bestimmten Ländern unter Folter entstanden sein könnten. Es bedürfe klarer Kriterien und Grenzen bei der internationalen Terrorbekämpfung.