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Zank um Assoziationsabkommen mit Ankara Assoziationsabkommen

ZUWANDERUNG Koalition und Opposition beurteilen die Auswirkungen eines 50 Jahre alten Vertrags gegensätzlich

04.03.2013
2023-08-30T12:23:55.7200Z
2 Min

Die Auswirkungen des vor 50 Jahren geschlossenen Assoziationsabkommens zwischen der Türkei und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft auf den "assoziationsrechtlichen Rechtsstatus" türkischer Staatsangehöriger ist im Bundestag heftig umstritten. Dies wurde vergangene Woche bei der ersten Lesung eines von der Grünen-Fraktion vorgelegten Gesetzentwurfes zur Klarstellung dieses Rechtsstatus' der Betroffenen "im Aufenthalts-, Beschäftigungserlaubnis- und Beamtenrecht" deutlich.

"Verschärfungen unanwendbar"

Darin schreibt die Fraktion, der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) habe in mehr als 50 Entscheidungen festgestellt, dass die EU-Staaten den in der Union lebenden türkischen Staatsangehörigen und ihren Familienangehörigen "Rechte vorenthalten, wie sie sich aus dem Abkommen vom 12. September 1963 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei und den auf dieser Grundlage ergangenen Rechtsakten ergeben". Wie der Grünen-Abgeordnete Memet Kilic zu Protokoll gab, sollen mit dem Gesetzentwurf die sich aus dem Abkommen ergebenden Rechte klar im deutschen Recht verankert werden. So sehe der Entwurf unter anderem Regelungen zur Familienzusammenführung vor. Hier wirkten sich die "assoziationsrechtlichen Verschlechterungsverbote" aus, die viele "ausländerrechtlichen Verschärfungen der letzten Jahre unanwendbar" machten. So könne etwa der Nachzug von Ehegatten nicht vom Nachweis von Deutschkenntnissen vor der Einreise abhängig gemacht werden. Auch werde klar gestellt, "welche Verschärfungen beim Arbeitsmarktzugang in verschiedenen Berufsgruppen keine Anwendung finden".

Unterstützung findet die Zielrichtung des Grünen-Vorstoßes bei der SPD- und der Linksfraktion. Auch seine Fraktion wolle "keine vom Assoziationsabkommen ausdrücklich nicht gewollte nachträgliche Erschwerung der Familienzusammenführung für türkische Arbeitnehmer", argumentiert der SPD-Abgeordnete Rüdiger Veit und macht deutlich, dass seine Fraktion den Grünen-Vorschlägen "dem Grunde nach positiv" gegenüberstehe. Für Die Linke wirft die Parlamentarierin Sevim Dagdelen der Bundesregierung vor, sie verweigere "aus politischen Gründen die Rechtsprechung des EuGH" und verletze damit "die betroffenen Menschen in ihren Rechten".

Bei der Koalition stößt die Grünen-Vorlage dagegen auf klare Ablehnung. Der assoziationsrechtliche Status von Türken in der EU ergebe sich unmittelbar aus dem Assoziationsabkommen, das "Vorrang gegenüber dem nationalen Recht" habe, argumentiert der FDP-Abgeordnete Serkan Tören und warnt, der Grünen-Entwurf "würde nur Verwirrung schaffen". Der CDU-Parlamentarier Reinhard Grindel hält die Vorlage für "integrationspolitisch verfehlt". Die "Forderung nach einer praktischen Visumfreiheit für türkische Staatsbürger" leiste einen "Beitrag zur massenhaften ungesteuerten Zuwanderung", kritisiert er.