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Strittige Zahlungen

04.03.2013
2023-08-30T12:23:55.7200Z
2 Min

STAATSLEISTUNGEN

Die Linksfraktion will die Trennung von Kirche und Staat ausbauen. Deshalb hat sie einen Gesetzentwurf (17/8791) vorgelegt, der vergangenen Donnerstag in erster Lesung im Bundestagsplenum beraten wurde. In dem Entwurf schreibt die Fraktion, die Bundesländer seien nach Vorgaben der Weimarer Reichsverfassung von 1919 - die heute Bestandteil des Grundgesetzes (Art. 140 i.V. mit Art. 138,1 Weimarer Reichsverfassung) sind - verpflichtet, die Staatsleistungen an die Religionsgemeinschaften einzustellen.

Raju Sharma (Die Linke), erklärte, dass nicht die Kirchensteuer oder die staatlichen Zuschüsse zu kirchlichen Kindergärten abgeschafft werden sollen. Es gehe um die Entschädigungen für Enteignungen, die der Kirche widerfahren sind. Diese Zahlungen wurden vor etwa 200 Jahren mit dem Staat vereinbart, um Rechtsfrieden zu schaffen, erklärte Sharma. Seither würden "die Länder Jahr für Jahr pauschalierte Beiträge für Personalkosten und Baulasten an die Kirchen zahlen". Diese Staatsleistungen seien "ein Relikt aus dem vorvorletzten Jahrhundert", sagte er.

Stefan Ruppert (FDP) sagte, dass es darum gehe, "mit den Kirchen konsensuale Gespräche zu führen" und die Zahlungen stufenweise auslaufen zu lassen. Es gebe bereits Stimmen sowohl aus der evangelischen als auch aus der katholischen Kirche, dass diese gesprächsbereit seien, erklärte er. Kerstin Griese (SPD) argumentierte ähnlich. Deutschland sei ein "säkularer, aber kein laizistischer Staat". Deshalb sei "im Gespräch mit den Ländern und mit den Kirchen" eine Lösung zu finden. Die Redner der Unionsfraktion hatten ihre Reden zu Protokoll gegeben, um an einem Dankesgottesdienst für den scheidenden Papst Benedikt XVI. teilzunehmen.