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Streit über kleinste Textausschnitte

RECHT Bundestag verabschiedet das umtrittene Leistungsschutzrecht für Presseverlage

04.03.2013
2023-08-30T12:23:55.7200Z
2 Min

Der Bundestag hat vergangenen Freitag das umstrittene Leistungsschutzrecht für Presseverlage beschlossen. Der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Urheberrechts (17/11470) wurde in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/12534) in namentlicher Abstimmung mit 293 zu 243 Stimmen bei drei Enthaltungen verabschiedet. Die Neuregelung gilt als Schutz der Verlage vor "systematischen Zugriffen auf die verlegerische Leistung" durch Anbieter von Suchmaschinen im Internet.

Allerdings relativiert die kurzfristig im Ausschuss geänderte Fassung, die auf einem Antrag der Koalitionsfraktionen beruht, die Novelle zugunsten der Suchmaschinebetreiber: Nun soll es doch erlaubt bleiben, dass Textanrisse, sogenannte Snippets, in den Suchergebnissen angezeigt werden, wenn es sich "um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte" handelt. Diese Änderung, erklärte Stephan Thomae (FDP), soll dazu beitragen, die "Lotsenfunktion von Suchmaschinen im Internet" zu erhalten. Er warb für das Leistungsschutzrecht für Presseverlage, indem er argumentierte, dass in anderen Bereichen wie beispielsweise für die Film- und Musikbranche derartige Leistungsschutzrechte bereits bestünden.

Die Neuerung bedeute aber auch, dass jeder, auch ein Kleingewerbler, der seine Produkte im Internet auffindbar machen möchte, Lizenzverträge mit den Suchmaschinenbetreibtern abschließen müsse, konterte Brigitte Zypries (SPD).

Ihr widersprach Günter Krings (CDU): "Wer es wie wir als fair empfindet, dass nicht nur an den Kiosken, sondern auch im Internet" für Presseerzeugnisse zu zahlen sei, müsse dem Gesetz zustimmen. Außerdem könne nicht das Presseangebot das Internetangebot quersubventionieren, erklärte Krings mit Blick auf die im Internet überwiegend kostenfreien Inhalte von Tageszeitungen.

"Der große Medienkonzern Springer ruft, und fast das ganze Regierungslager springt", erklärte Petra Sitte (Die Linke) die Einführung des Leistungsschutzrechts für Presseerzeugnisse. "Unzählige Online-Anbieter müssten mit Tausenden von Verlagen Verhandlungen führen", griff sie die Argumentation ihrer Oppositionskollegin Zypries auf. Insgesamt seien das "Dinge, die sich nur große Verlage leisten können, mit vollen Kriegskassen und großen Rechtsabteilungen". Konstantin von Notz (Grüne) schloss sich ihrer Argumentation an und ergänzte, es handele sich lediglich um ein Beschäftigungsprogramm für Juristen. Er betonte zudem, dass das Gesetz neue Fragen aufwerfe, in sich widersprüchlich und unausgereift sei.

SPD-Initiative

Am Vorabend hatte sich das Plenum bereits in erster Lesung mit einem SPD-Gesetzentwurf (17/12484) zum Medienrecht befasst. Die Sozialdemokraten wollen die Auskunftspflicht von Bundesbehörden gegenüber der Presse gesetzlich verankern. Auskünfte sollen zudem nur dann verweigert werden können, wenn die Durchführung von schwebenden Gerichtsverfahren vereitelt, erschwert oder verzögert wird, schutzwürdige Privatinteressen verletzt werden oder die Veröffentlichung der angeforderten Informationen das öffentliche Interessen gefährden.