Piwik Webtracking Image

Behörden sollen Auskunft geben

04.03.2013
2023-08-30T12:23:55.7200Z
1 Min

MEDIEN

Die SPD-Fraktion will die Auskunftspflicht von Bundesbehörden gegenüber der Presse gesetzlich verankern. Den entsprechenden Entwurf eines Presseauskunfsgesetzes (17/12484) überwies der Bundestag am vergangenen Donnerstag in erster Lesung in die Ausschüsse.

Nach dem Willen der Sozialdemokraten sollen Bundesbehörden gegenüber den Vertretern der Presse und des Rundfunks zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe prinzipiell auskunftspflicht sein. In Fällen, in denen Geheimhaltungsvorschriften zu beachten sind, soll die Auskunftspflicht jedoch eingeschränkt werden können. Auskünfte sollen auch dann durch die Behörden verweigert werden können, wenn die Auskünfte die Durchführung von schwebenden Gerichtsverfahren vereiteln, erschweren oder verzögern, die schutzwürdigen Interesen von Privatpersonen verletzen oder das öffentliche Interesse gefährden.

Die SPD verweist auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Februar dieses Jahres. Das Gericht hatte die Klage eines Journalisten gegen den Bundesnachrichtendienst auf Herausgabe von Informationen mit der Begründung abgewiesen, dass die Pressegesetze der Bundesländer nicht auf Bundesbehörden anwendbar seien. Aus Sicht der SPD muss der Bund deshalb für seine Behörden eine Auskunftspflicht gegenüber der Presse formulieren.