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EU soll die Finger vom Wasser lassen

WIRTSCHAFT Vier Fraktionen gegen Brüsseler Privatisierungs-Richtlinienpläne

04.03.2013
2023-08-30T12:23:55.7200Z
2 Min

Der Widerstand gegen die von der EU geplante Möglichkeit der Privatisierung der Wasserversorgung wird schärfer. Zwar lehnte der Bundestag am Donnerstag drei Anträge der Oppositionsfraktionen, die die Bundesregierung aufgefordert hatten, die Verabschiedung der EU-Konzessionsrichtlinie zu verhindern, ab. Aber genauso wie SPD, Grüne und Linke wandte sich auch Ulrich Lange (CSU) am Donnerstag im Bundestag gegen die Richtlinie: "Klar ist, dass in Brüssel wieder die Technokraten regieren." Das Subsidaritätsprinzip habe man in Brüssel nicht begriffen. Wasser dürfe nicht zum Spekulationsobjekt werden.

Im Bundesrat kündigte die bayerische Bundesratsministerin Emilia Müller (CSU) Widerstand gegen die EU-Pläne an und bezeichnete die zustimmende Haltung von Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) als nicht nachvollziehbar: "Der Bundeswirtschaftsminister darf diesen breiten Konsens in Deutschland nicht weiter ignorieren."

Die SPD hatte in ihrem Antrag (17/12519) davor gewarnt, die Entscheidungsfreiheit der Kommunen bei der Daseinsvorsorge einzuschränken. "Die Gewährleistung des Gemeinwohls in öffentlicher Hand ist zu sichern", fordert die Fraktion.

Erinnert wird an einen auf Initiative der SPD-Fraktion verfassten Brief des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie an den zuständigen EU-Kommissar Barnier vom Dezember 2010, in dem Bedenken aller Fraktionen gegen die Konzessionsrichtlinie geäußert wurden.

Auch die Grünen stellten sich gegen eine "Privatisierung der Wasserversorgung durch die Hintertür". Wenn Pläne der EU-Kommission zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen umgesetzt würden, würde es vielfach zu Preiserhöhungen und mittelfristig zu Qualitätsverlusten bei der Wasserversorgung kommen", heißt es in einem Antrag der Fraktion (17/12394). Grundsätzlich heißt es weiter: "Wasser ist kein gewöhnliches Gut und die Wasserversorgung kein gewöhnliches Geschäft. Der Zugang zu Wasser ist ein Menschenrecht und die Wasserversorgung ist ein elementarer Teil der kommunalen Daseinsvorsorge."

Dass Wasser Menschenrecht ist, stellte auch

Die Linke in ihrem Antrag (17/12482) fest. Wasser sei ein lebenswichtiges, öffentliches Gut, von dessen Nutzung niemand ausgeschlossen werden dürfe. Zwar werde mit der EU-Richtlinie kein absoluter Privatisierungszwang festgeschrieben, aber der Druck auf die Stadtwerke, europaweit auszuschreiben, werde erheblich erhöht. "Ferner führen private Beteiligungen an kommunalen Eigengesellschaften, wie sie die Politik bislang befördert hat, automatisch zur Ausschreibungspflicht im Falle einer Neuvergabe der Konzession", schreiben die Abgeordneten, die überdies eine "Tariftreue-Klausel" vermissen.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Hans-Joachim Otto (FDP), wies die Bedenken zurück. Es ändere sich durch die Konzessionsrichtlinie nichts.