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Mehr Mitsprache der Abgeordneten

EU Fraktionen wollen die Mitwirkung bei europäischen Angelegenheiten stärken

25.03.2013
2023-08-30T12:23:56.7200Z
2 Min

Die Mitwirkungsrechte des Bundestages in europäischen Angelegenheiten sollen gestärkt werden. Dazu haben die fünf Fraktionen einen gemeinsamen Gesetzentwurf "über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG)" (17/12816) vorgelegt, der bei der ersten Lesung am vergangenen Freitag viel Zuspruch erfuhr. Hintergrund des Entwurfes ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Danach hat die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen über den dauerhaften Europäischen Rettungsschirm ESM ihre Informationspflichten gegenüber dem Parlament verletzt. Gegen dieses Regierungsvorgehen hatten die Grünen geklagt und auch Recht bekommen.

Der Grünen-Abgeordnete Manuel Sarrazin ließ es sich daher auch nicht nehmen, darauf während der Debatte hinzuweisen. "Wer hat geklagt? Die Grünen waren es", sagte er in Anlehnung an eine bekannte Werbekampagne. Zugleich machte Sarrazin deutlich, dass mit mehr Rechten für das Parlament auch mehr Pflichten einhergingen. Dies müsse dazu führen, dass sich das Parlament früher und konstruktiver in europäischen Angelegenheiten zu Wort meldet, damit die Bundesregierung dies in ihren Verhandlungen einbringen kann.

Es habe leider erst diese "Ohrfeige aus Karlsruhe gebraucht", bevor das Parlament sich auf seine Rechte besonnen habe, bemängelte Alexander Ulrich (Die Linke). Insofern könne von einer Sternstunde des Parlaments nicht die Rede sein. Ulrich machte deutlich, dass seine Fraktion auch gern weitergehende Regelungen gesehen hätte. Gleichwohl verbessere man auch so den Status quo.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sei eine Ohrfeige an die Regierung gewesen, befand Axel Schäfer (SPD). Diese habe dem Parlament weismachen wollen, "der ESM sei keine wichtige europäische Angelegenheit". Künftig sollte das Parlament aber stark genug sein, auch ohne ein Gerichtsurteil auszukommen, "und zwar egal in welcher Konstellation wir uns befinden".

Das Gesetz sei nötig geworden, weil sich zahlreiche der schon vorhandenen Mitwirkungsmöglichkeiten als "relativ stumpfe Schwerter" erwiesen hätten, sagte Stefan Ruppert (FDP). Das neue EUZBBG sehe eine genau richtig gewählte Teilung von Kontrolle, Legitimation und Ermächtigung vor. Ruppert warnte jedoch davor, die Schrauben zu überdrehen. "Es gibt Bereiche exekutiven Handelns, die durchaus auch allein von der Exekutive wahrgenommen werden müssen", sagte er.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts folge dem Leitsatz: Je mehr Kompetenzen an die EU abgegeben werden, desto mehr Kontrollrechte müssten die Parlamente erhalten, sagte Bernhard Kaster (CDU). Das Gesetz wahre die Balance zwischen parlamentarischer Kontrolle und der Handlungsfähigkeit der Exekutive, urteilte er und machte deutlich: "Wir schaffen damit mehr Transparenz und demokratische Legitimation."