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Parteiverbot Geeint und doch getrennt

NPD-VERBOT Bundestag argumentiert einhellig gegen die Partei, schließt sich aber dem Bundesratsvorstoß nicht an

29.04.2013
2023-08-30T12:23:59.7200Z
3 Min

Der gemeinsame Gegner aller Demokraten trifft im Bundestag auf eine fraktionsübergreifend klare Verurteilung: "Verabscheuenswürdig" sei die NPD, sagte Unions-Fraktionsvize Günter Krings (CDU) am vergangenen Donnerstag in der Plenardebatte über ein mögliches Verbot der rechtsextremen Partei. "Zutiefst widerlich" nannte sie der FDP-Parlamentarier Stefan Ruppert, "zutiefst verfassungswidrig" Ulla Jelpke (Linke), "menschenverachtend" der Parlamentarische Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck. "Diese Partei ist antidemokratisch, sie ist antisemitisch, sie ist ausländerfeindlich, sie ist in Teilen gewaltbereit", urteilte Becks SPD-Kollege Thomas Oppermann.

Vorbei mit der Einigkeit war es im Bundestag indes bei der Frage, ob das Parlament beim Bundesverfassungsgericht einen eigenen Antrag auf ein NPD-Verbot stellen soll, so wie es der Bundesrat für sich bereits Ende 2012 beschlossen hat - oder wie die Bundesregierung als drittes antragsberechtigtes Verfassungsorgan auf diesen Schritt verzichten soll. Einen eigenen Verbotsantrag des Bundestages forderte die SPD-Fraktion in einem Antrag (17/13227), als Zusatzpunkte standen je ein Antrag der Koalitionsfraktionen (17/13225), der Links- (17/13231) und der Grünen-Fraktion (17/13240) auf die Tagesordnung. Darin sprachen sich Union und FDP gegen einen eigenen Verbotsantrag des Bundestages aus, Die Linke für einen solchen Antrag und die Grünen gegen eine entsprechende Entscheidung "im Hauruck-Verfahren ohne Beratung in Ausschüssen und Anhörungen".

Eine Mehrheit fand am Ende nur die Koalitionsvorlage mit 318 Ja- und 259 Nein-Stimmen. Darin heißt es nach einem Verweis auf den Bundesratsbeschluss vom 12. Dezember vergangenen Jahres: "Die Bundesregierung hat am 20. März 2013 festgestellt, dass ein eigener Verbotsantrag nicht erforderlich ist. Der Deutsche Bundestag teilt diese Auffassung und stellt ebenfalls keinen eigenen Antrag auf Verbot der NPD." Zugleich wird in dem Bundestagsbeschluss begrüßt, dass die Bundesregierung "die Länder auch weiterhin im Rahmen des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht unterstützen" werde.

Krings sagte, die NPD sei "menschenfeindlich" und "demokratiefeindlich", doch sage dies nichts darüber aus, ob ein Verbotsverfahren gegen diese Partei politisch klug ist. Man könne "weder eine rechtsextreme Gesinnung noch rechtsradikale Menschen per Hoheitsakt verbieten". Nötig sei mehr Engagement, wie es die Koalition mit ihrem Antrag fordere. "Wir wollen den Rechtsextremismus vor allem politisch entschlossen bekämpfen", unterstrich Krings.

Ruppert mahnte, man müsse "der NPD überall entschlossen entgegentreten", was "zuallererst die Aufgabe der Gesellschaft" sei. Die Koalition sei indes "nach reiflicher Abwägung aller Argumente" der Auffassung, dass der Bundestag keinen eigenen Verbotsantrag stellen sollte: "Die Risiken sind hoch, der Ausgang ist ungewiss und das Problem des Rechtsextremismus löst ein NPD-Verbotsverfahren eben nicht".

"Sorgfältig geprüft"

Dagegen betonte Oppermann, hinsichtlich der Erfolgsaussichten des Verbotsverfahrens gehe die SPD-Bundestagsfraktion "davon aus, dass die Innenminister von Bund und Ländern sie sehr sorgfältig geprüft haben". Die Fakten besagten, dass die NPD "in aggressiv-kämpferischer Weise Menschenrechtsverletzungen in Deutschland organisiert und betreibt". Ein NPD-Verbot sei nicht deshalb überflüssig geworden, weil sie "durch Mitgliederschwund, Finanzdebakel und schlechte Wahlergebnisse schwächer geworden" sei. Unzutreffend seien zudem Behauptungen, eine Partei dürfe nur verboten werden, wenn sie unmittelbar vor der Machtübernahme stehe.

Jelpke argumentierte, die NPD sei die wichtigste rechtsextreme Kraft in Deutschland. Sie fungiere als "Rückgrat für militante Nazikameradschaften", die ohne die Partei nur halb so gut organisiert wären. Ein NPD-Verbot träfe "nahezu die ganzen rechtsextremen Strukturen in Deutschland".

Beck sagte, in der Grünen-Fraktion setzten viele Abgeordnete darauf, dass die Nähe der NPD zum Nationalsozialismus und den gewalttätigen Kameradschaften sowie ihre Entschlossenheit zur Abschaffung von Demokratie und Rechtsstaat ausreicht, "um das Bundesverfassungsgericht und europäische Gerichte von der Möglichkeit eines Parteiverbots zu überzeugen". Andere fragten, ob mit dem vorhandenen Material nachgewiesen werden könne, dass die NPD für den Bestand von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit eine ernsthafte Gefährdung darstelle. Diese Fragen verdienten eine ernsthafte Erörterung. Seine Fraktion sehe aber nicht, "dass das entsprechend seriös diskutiert wurde".