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Aus Plenum und Ausschüssen : Soldatenversorgung aus einer Hand

21.05.2013
2023-08-30T12:23:59.7200Z
1 Min

VERTEIDIGUNG II

Die Versorgung von Soldaten, die während ihres Wehrdienstes Gesundheitsschäden erlitten haben, sowie die Versorgung von Hinterbliebenen soll künftig "aus einer Hand" erfolgen. Das sieht ein Gesetzentwurf (17/12956) der Bundesregierung vor, dem der Bundestag am vergangenen Freitag mit den Stimmen von Union, FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen zustimmte. Aufgaben der Beschädigten- und Hinterbliebenenversorgung gehen ab 1. Januar 2015 von den Ländern auf den Bund über.

Bisher sind die Behörden der Bundeswehrverwaltung für die Versorgung während des Wehrdienstes und die Länderbehörden für die Versorgung der Soldaten nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses zuständig.

Reinhard Brandl (CSU) freute sich, dass dadurch das Verfahren für die Betroffenen vereinfacht werde. Die breite Zustimmung zum Gesetz sei ein positives Signal an die Soldaten.

Lars Klingbeil (SPD) sagte, die Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern sei nicht nachvollziehbar und die Zusammenlegung ein überfälliger Schritt.

Burkhardt Müller-Sönksen (FDP) betonte, die Neuordnung sei nicht nur ein Abbau von Bürokratie, sondern ein Zeichen, "dass wir die Anliegen der Soldaten ernst nehmen".

Harald Koch (Die Linke) kritisierte, dass sich die Übertragung der Aufgaben auf den Bund noch drei Jahre hinziehen soll.

Agnes Brugger (Bündnis 90/Die Grünen) stellte fest: "Es kann uns nicht egal sein, wie die Bundeswehrangehörigen gegen die Risiken ihres Dienstes ganz besonders in Einsätzen abgesichert sind."