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Minderjährige: Antrag abgelehnt

21.05.2013
2023-08-30T12:23:59.7200Z
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AUFENTHALTSRECHT III

Der Bundestag hat eine Initiative der SPD-Fraktion zur Verbesserung der Situation Minderjähriger im Aufenthalts- und Asylverfahrensrecht abgelehnt. Mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP lehnte das Parlament vergangene Woche bei Enthaltung der Grünen einen entsprechenden Gesetzentwurf (17/9187) der Sozialdemokraten ab. Darin verwies die SPD-Fraktion darauf, dass die Bundesregierung im Juli 2010 die Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention zurückgenommen habe. Um die deutsche Rechtslage an die Maßstäbe dieser Konvention anzupassen, bedürften mehrere Regelungen des Asylverfahrensgesetzes, des Aufenthaltsgesetzes und des Achten Sozialgesetzbuchs der Änderung.

Der Vorlage zufolge sollte im Aufenthalts- und im Asylverfahrensgesetz klargestellt werden, "dass bei der Rechtsanwendung das Wohl des Kindes ein vorrangig zu berücksichtigender Gesichtspunkt ist". Auch sollte die "aufenthalts- und asylrechtliche Verfahrensfähigkeit" von bisher 16 auf 18 Jahre angehoben und allen unbegleiteten Minderjährigen im Asylverfahren ein gesetzlicher Vertreter zur Seite gestellt werden. Zudem wollte die SPD-Fraktion gewährleistet sehen, dass das Jugendamt als Vormund regelmäßig eine "Ergänzungspflegschaft für die fachlich kompetente Vertretung des Minderjährigen in asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren beantragt".

Für 16- und 17-Jährige sollte laut Entwurf die Pflicht entfallen, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen. Ferner sah die Vorlage unter anderem vor, dass das sogenannte Flughafenverfahren keine Anwendung auf unbegleitete Minderjährige findet. Stattdessen seien sie "durch das Jugendamt in Obhut zu nehmen, um so die Durchführung eines Clearingverfahrens zu gewährleisten", hieß es in dem Entwurf.