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Einigung über Filmförderung

21.05.2013
2023-08-30T12:23:59.7200Z
1 Min

KULTUR

Die Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG) steht vor dem Abschluss. Der Kulturausschuss hat in der vergangenen Woche den Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/12370) in einer geänderten Fassung ohne Gegenstimmen verabschiedet. Lediglich die Linksfraktion enthielt sich der Stimme. Mit der Novelle soll die Filmförderung des Bundes und die Erhebung der Filmabgabe an die Filmförderungsanstalt (FFA) bis Ende 2016 verlängert werden. Bis zur letzten Minute hatten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP mit den Oppositionsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Ausschuss über einen Kompromiss in strittigen Fragen der Referenzfilmförderung verhandelt, um die Gesetzesnovellierung gemeinsam im Bundestag verabschieden zu können. Die Fraktionen wollen damit "ein starkes Signal" für das System der Filmförderung und die Erhebung der Filmabgabe geben. Gegen die Filmabgabe hatten große Kinoketten beim Bundesverfassungsgericht geklagt. Über die Klage muss Karlsruhe noch entscheiden.

Mit einem gemeinsamen Änderungsantrag von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen, dem auch die Linksfraktion zustimmte, werden Dokumentar- und Kinderfilme, Erstlingswerke und Filme mit Herstellungskosten von unter 100.000 Euro bei der Anrechnung von Referenzpunkten besser gestellt, als dies im ursprünglichen Gesetzentwurf der Regierung vorgesehen war. Diese Referenzpunkte sind entscheidend für die Höhe der Förderung.

Mit der Novelle wird erstmals auch die Produktion barrierefreier Filme in die Förderkriterien der FFA aufgenommen. So muss zukünftig von jedem geförderten Film eine Version mit Untertiteln für Hörgeschädigte und eine Fassung mit Audiodeskription für Sehbehinderte produziert werden.