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Förderung von Auslandsschulen

17.06.2013
2023-08-30T12:24:01.7200Z
1 Min

AUSWÄRTIGES II

Ein Teil der deutschen Auslandsschulen erhält einen gesetzlichen Förderanspruch statt wie bisher eine Förderung nach Zuwendungsrecht. Gegen das Votum der Opposition nahm der Bundestag vergangene Woche den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Förderung deutscher Auslandsschulen (17/13058, 17/13618) in der vom Auswärtigen Ausschuss geänderten Fassung (17/13957) an. Künftig werden voll ausgebaute deutsche Auslandsschulen mit konstant hohen Abschlusszahlen auf gesetzlicher Grundlage gefördert, um Erfolge zu verstetigen und für neue Schulen einen Wachstumsanreiz zu schaffen.

Mit der geänderten Fassung hat der Auswärtiges Ausschuss die Zahl der durchschnittlichen Abschlüsse pro Jahr als Förderkriterium von 20 auf zwölf herabgesetzt. Zudem ist der Schulträger verpflichtet, "für Kinder aus einkommensschwachen Familien Ermäßigungen des Schulgeldes vorzusehen" und eine Konzeption zur Umsetzung des inklusiven Unterrichts vorzulegen. Ein weiteres Anliegen der Abgeordneten war die noch stärkere Förderung der deutschen Sprache: Die Regierung kann künftig Schulen im Ausland fördern, die keine deutschen Auslandsschulen sind, aber das deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz anbieten.

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme seine Zustimmung auch von einem "zwischen Bund und allen Ländern abgestimmten Entwurf" zu einer Verwaltungsvereinbarung abhängig gemacht, in der unter anderem dienstrechtliche Fragen geregelt werden. Durch die Regelungen im Gesetzentwurf der Bundesregierung würden zudem nur etwa 45 von 140 Auslandsschulen eine gesetzlich garantierte Förderung erhalten, der "große Rest" würde hingegen "nach wie vor über Zuwendungsrecht finanziert", kritisiert die Länderkammer.