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"Das Leid ist nicht teilbar"

GESCHICHTE Der Weltflüchtlingstag soll nach dem Willen der Koalition um das Gedenken an Vertriebene erweitert werden

17.06.2013
2023-08-30T12:24:01.7200Z
4 Min

Am 10. Februar 2011 verabschiedete der Bundestag einen Koalitionsantrag mit dem Titel "60 Jahre Charta der deutschen Heimatvertriebenen - Aussöhnung vollenden" (17/4193). An dessen Ende wurde die Bundesregierung aufgefordert zu prüfen, wie dem Anliegen Rechnung getragen werden könne, "den 5. August zum bundesweiten Gedenktag für die Opfer von Vertreibung zu erheben", also den Jahrestag der Charta vom 5. August 1950. Von den drei Oppositionsfraktionen wurde die Vorlage geschlossen abgelehnt.

Am vergangenen Donnerstag stand anlässlich des vor 60 Jahren in Kraft getretenen Bundesvertriebenengesetzes erneut ein Koalitionsantrag zu dem Thema (17/13883) auf der Tagesordnung: Der Bundestag, heißt es darin, "spricht sich dafür aus, an die Opfer von Flucht und Vertreibung im Rahmen eines internationalen Gedenktages zu erinnern. Der bestehende Weltflüchtlingstag am 20. Juni soll um das Gedenken an Heimatvertriebene erweitert werden" - wofür sich die Bundesregierung bei den Vereinten Nationen einsetzen soll. Auch dieser Antrag wurde mit den Stimmen der Koalition angenommen, doch beließen es SPD und Grüne diesmal bei Enthaltungen, so dass nur Die Linke gegen die Vorlage votiere.

Kritik an Charta

Deren Abgeordnete Ulla Jelpke nannte in der Debatte die Charta der Heimatvertriebenen ein "Dokument des Revanchismus". So heiße es darin, dass die Heimatvertriebenen die "vom Leid der Zeit am schwersten Betroffenen" seien - womit die Opfer "des Vernichtungskrieges der Wehrmacht und des Holocausts auf unglaubliche Weise verschwiegen und verharmlost" würden. Zugleich wandte sich Jelpke gegen den Koalitionsvorstoß zur Erweiterung des Weltflüchtlingstags um ein spezielles Gedenken an die Heimatvertriebenen. Dann würde "in Deutschland nur noch an die Heimatvertriebenen erinnert", argumentierte sie.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Volker Beck, begrüßte dagegen diesen schwarz-gelben Vorschlag. Er sei froh, dass sich dieser in der Koalition gegen den Vorschlag der CDU-Abgeordneten und Präsidentin des Bundes der Vertriebenen, Erika Steinbach, durchgesetzt habe, als Gedenktag den Jahrestag der Verabschiedung der Charta der Heimatvertriebenen zu wählen. Diese sei eine "Charta einer Nichtanerkennung des geschichtlichen Kontexts, des Verdrehens von Geschichte" gewesen. Es sei ein gutes Signal, dass man sich "von diesem Tag als Bezugspunkt an die Erinnerung des Unrechts der Vertreibung" verabschiede. Dabei sei man sich einig, dass Vertreibung ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit sei - auch die Vertreibung der Deutschen, an die man sich "im Kontext der Geschichte" erinnern müsse. Dieser Vertreibung vorangegangen sei der "Angriffskrieg der Nazis" sowie der Holocaust an den Juden und der Völkermord an den Sinti und Roma.

"Ein guter Tag"

Steinbach selbst sagte, ein Gedenktag zu Flucht und Vertreibung hänge nicht am 5. August. Der 20. Juni sei "genauso ein guter Tag - Hauptsache, dieser Gedenktag kommt", sagte Steinbach. Zugleich betonte sie, die Vertriebenen hätten "immer und immer wieder manifestiert, dass sie Verständigung wollen".

Ihr Fraktionschef Volker Kauder (CDU) sagte, die Botschaft von Vertriebenen aus ganz Europa sei es gewesen, dass man alles daran setzen müsse, damit etwas wie die nationalsozialistische Herrschaft nicht noch einmal passiere. Die allermeisten Vertriebenen seien sich bewusst gewesen, das das NS-Regime "Ausgangspunkt ihres Dramas" gewesen sei. Die Vertreibung habe damit begonnen, dass "die Juden aus ihrer Heimat vertrieben und dann in den Tod geschickt wurden". Aber auch seine Mutter, die den Nationalsozialismus verachtet habe, sei als Vertriebene eine Leidtragende gewesen. Sie habe auch darunter gelitten, nicht über ihr Leid sprechen zu können, ohne dass ihr vorgeworfen worden sei, das Leid von Juden relativieren zu wollen. Das Leid von Menschen sei jedoch "nicht teilbar".

Der FDP-Abgeordnete Serkan Tören sagte, der Grund für die Vertreibung müsse "in der deutschen Geschichte gesucht werden". Gerade unter Berücksichtigung der Geschichte und dem Schicksal der Heimatvertriebenen sei den Deutschen bewusst, welches Leid mit Vertreibung verbunden sei. Es sollte daher ein besonderes Anliegen sein, weltweit jegliche Art von Vertreibung zu ächten.

Törens SPD-Kollege Rüdiger Veit monierte indes, die Koalition setzte sich zwar in ihrem Antrag dafür ein, Vertreibung weltweit zu ächten, doch wenn sie dies ernst nähme, müsste sie in Deutschland mehr Flüchtlinge aufnehmen. In dem Antrag gebe es "wohlklingende Worte", doch vermisse er bei Schwarz-Gelb entsprechende Taten.

Wie Veit würdigte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) die Integration der Vertriebenen als "Erfolgsgeschichte". In einer Regierungserklärung zu Beginn der Debatte wertete er das Bundesvertriebenengesetz als Dokument nationaler Solidarität. Nach dem Zweiten Weltkrieg seien fast zwölf Millionen Deutsche vertrieben worden. Trotz der Trauer um die verlorene Heimat hätten sie jedoch eine "große Geste des Friedens" ausgesendet, fügte Friedrich hinzu und bescheinigte ihnen mit Verweis auf die Charta der Heimatvertriebenen "Versöhnungsbereitschaft" statt "Rachegedanken". Die Vertriebenen dürften sich "unserer Solidarität, unserer Anerkennung und des nationalen Gedenkens sicher sein".

Novelle beschlossen

Gegen die Stimmen der Linksfraktion verabschiedete der Bundestag zudem einen Gesetzentwurf des Bundesrates (17/10511) zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes in modifizierter Fassung (17/13937). Danach sollen Familienangehörige eines Spätaussiedlers in dessen Aufnahmebescheid auch ohne Grundkenntnisse der deutschen Sprache aufgenommen werden können, wenn sie diese wegen Krankheit oder Behinderung nicht erlernen können.