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Erfolgsmodell

KULTUR Bundestag novelliert Filmförderungsgesetz und hofft auf Bestätigung der Filmabgabe durch das Verfassungsgericht

17.06.2013
2023-08-30T12:24:01.7200Z
4 Min

So viel Konens gibt es im Bundestag in diesen Tagen selten: Mit großer Mehrheit hat der Bundestag am vergangenen Mittwoch das System der Filmabgabe und der Filmförderung um zweieinhalb Jahre verlängert. Damit sollen der deutsche Film als Wirtschafts- und Kulturgut gestärkt und die Struktur der deutschen Filmwirtschaft gesichert werden. Dem Regierungsentwurf für die siebte Novellierung des Filmförderungsgesetzes (17/12370, 17/13689) stimmten alle Fraktionen bei Stimmenthaltung der Linksfraktion zu. Eine Mehrheit der Fraktionen bei Ablehnung der Linken fand auch ein Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP (17/12381) zur Stärkung des deutschen Kinderfilms.

Neben der Verlängerung der Filmabgabe sieht das Filmförderungsgesetz eine bessere Teilhabe von Behinderten vor: Künftig muss von jedem geförderten Film sowohl eine Fassung für sehbehinderte als auch eine Fassung für hörgeschädigte Menschen hergestellt werden. Außerdem erhalten die Kinos verbesserte Förderungsmöglichkeiten für Modernisierungsmaßnahmen, die der Barrierefreiheit dienen. Zudem ist es künftig explizite Aufgabe der Filmförderanstalt (FFA), sich um die "Digitalisierung des Filmerbes" zu kümmern. Beschlossen wurde auch die Erweiterung des FFA-Präsidiums. Ihm gehört künftig auch ein Vertreter der so genannten Kreativen an.

Mehrere Abgeordnete betonten in der Debatte, dass es sich bei dem verabschiedeten Gesetz nicht um eine umfassende Novellierung handelt. Diese soll erst in der kommenden Legislatur in Angriff genommen werden, wenn ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vorliegen wird.

Hintergrund des Verfahrens ist, dass sich einige Kinobetreiber dagegen wehren, die Filmabgabe an die FFA zu zahlen. Diese hat nach dem Filmförderungsgesetz die Aufgabe, den deutschen Film durch Beihilfen an die Produzenten von Filmen zu fördern. Zur Finanzierung ihrer Tätigkeit zieht sie die Kinobetreiber und die Unternehmen der Videowirtschaft zur Filmabgabe heran und schließt mit den öffentlich-rechtlichen und den privaten Fernsehveranstaltern Verträge, in denen diese sich zu weiteren Zahlungen verpflichten. Das Bundesverfassungsgericht muss nun klären, ob es überhaupt eine generelle Zuständigkeit des Bundes für die Filmkultur gibt. Würde das Gericht urteilen, dass die Filmkultur zur föderalen Kulturhoheit und damit Sache der Länder ist, würde der FFA als Anstalt des öffentlichen Rechts künftig die Rechtsgrundlage fehlen.

Staatsminister Bernd Neumann (CDU) betonte, bisher sei jedes Filmförderungsgesetz "mit großer Einmütigkeit" beschlossen worden, es gebe im Bundestag "prinzipiell einen fraktionsübergreifenden Konsens", der dem deutschen Film und der deutschen Filmwirtschaft "sehr gut" tue. Das Filmfördergesetz spiegele die aktuelle Filmpolitik und habe mit dazu beigetragen, dass Deutschland "wieder ein attraktiver Prdouktionsstandort" geworden sei und deutsche Schauspieler Weltstars werden könnten - es sei ein "Erfolgsmodell". In Neumanns Sicht gibt es "kein besseres Subventionsmodell des Staates, das so rentierlich" ist.

Kritik an Kinoketten

Der kulturpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Wolfgang Börnsen (CDU), betonte, die Debatte stehe "im Schatten der Guillotine", das "Fallbeil" hänge in Karlsruhe. Einige große Kinoketten hätten einen "kulturpolitischen Krieg" erklärt und wollten sich den Abgaben und "der Mitverantwortung für das Filmland Deutschland" entziehen. Dies sei "nicht akzeptabel". Börnsen sagte, Bundesrat und Bundestag hätten deutlich gemacht, dass der Film gleichermaßen Kultur- und Wirtschaftsgut sei. Nach dem Urteil werde es darum gehen, ein Konzept für die soziale Lage der Künstler zu schaffen. Auch die filmpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Claudia Winterstein, betonte, dass der Bundestag zum System der Filmförderung und der Filmförderungsanstalt "als nationaler Institution" stehe. Dies sei ein wichtiges Signal für die Branche und ein deutliches Zeichen an das Bundesverfassungsgericht.

Die SPD-Kultupolitkerin Angelika Krüger-Leißner wies darauf hin, dass bei der Filmförderung nicht "Steuer- sondern Branchenmittel" eingesetzt würden: Das Gesetz erbringe seine Leistung "für die Branche aus der Branche". Dass der Bund der Steuerzahler erkläre, guter Film brauche keine Förderung, sei ein Beleg dafür, "mit wie viel Unkenntnis" über die Filmförderung in Deutschland diskutiert werde, kritisierte die Sozialdemokratin.

Für die Grünen lobte deren Parteivorsitzende Claudia Roth das Signal, das vom Votum des Bundestags ausgehe. Sie begrüßte zudem das "ausdrückliche Bekenntnis" zum "Green Film", der auf eine Ökologisierung von Produktionen und Vertrieb setze.

Kritik äußerte dagegen die medienpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Kathrin Senger-Schäfer. Sie bezeichnete den Entwurf als "halbherzige Gesetzesänderung", der man nicht zustimmen werde. Es fehlten vor allem soziale Standards für die Filmschaffenen und eine Weiterfinanzierung der filmberuflichen Weiterbildung. Senger-Schefer begrüßte zwar einen entsprechenden gemeinsamen Entschließungsantrag aller Fraktionen, betonte aber, man könne nicht alle Schwierigkeiten in die Zukunft delegieren. Im Ernstfall könne sich kein Autor und keine Regisseurin auf eine Entschließung berufen: Was nicht "in Gesetzesbuchstaben" gegossen werde, sei "am Ende nicht mehr als Schall und Rauch".

Schwieriger Markt

Warum die Politik eine Unterstützung der deutschen Filmwirtschaft für so wichtig hält, lässt sich in der Begründung für das Gesetz nachlesen: Zwar habe der deutsche Film seinen Marktanteil mit zuletzt 21,8 Prozent im Jahr 2011 auf einem "vergleichsweise hohen Niveau" stabilisieren können und finde international "seit einigen Jahren zunehmend Anerkennung", dennoch bestünden die "strukturellen Probleme" der deutschen Filmwirtschaft fort. Der Kinomarkt werde von US-amerikanischen Produktionen mit immensem Budget beherrscht. Der Auswertungsmarkt für deutsche Kinofilme sei in der Regel zu klein, um sehr hohe Produktionsbudgets refinanzieren zu können. Entsprechend schwer sei es für deutsche Produzenten, mit der Verwertung ihrer Filme "angemessene Gewinne" zu erzielen.