Piwik Webtracking Image

Der Tod aus dem Nichts

VON JÖRG BIALLAS

17.06.2013
2023-08-30T12:24:01.7200Z
2 Min

Der Einsatz von Kampfdrohnen eröffnet eine neue Dimension in militärischen Auseinandersetzungen. Ferngesteuerte Flugkörper ersetzen den Kampf Mann gegen Mann. Am Computerbildschirm wird das Ziel anvisiert, per Mausklick die tötende Waffe ausgelöst. Die Attacke aus dem Schreibtischstuhl ist für den Angreifer sauber, präzise, ungefährlich. Das Ziel hingegen ist dem Beschuss, der aus dem Nichts zu kommen scheint, in der Regel schutzlos und ohne Vorwarnung ausgeliefert. Ein ungleiches Spiel auf Leben und Tod. Verständlich also, dass Emotionen hochkochen, wenn es um die Frage geht, ob die Bundeswehr Drohnen nicht nur zur Aufklärung, sondern auch als Waffe nutzen darf.

Die Bundestagsdebatte in der vergangenen Woche hat gezeigt, dass es hilfreich ist, neben nachvollziehbaren ethischen Bedenken ganz nüchterne Fakten ins Kalkül zu ziehen. Zuvorderst gilt: Deutsche Kampfdrohnen dürften natürlich nicht ohne Genehmigung und Kontrolle des Parlamentes als Instrument der Kriegsführung eingesetzt werden.

Ohnehin ist ein Schlag mit einer Kampfdrohne gegen vermeintliche oder tatsächliche terroristische Bedrohungen im Ausland völkerrechtlich höchst umstritten. Vor diesem Hintergrund ein Szenario aufzubauen, das suggerieren soll, Kampfdrohnen eröffneten "Cyber-Soldaten" die Möglichkeit, am Joystick Feinde wie bei einem Computerspiel hemmungslos, unkontrolliert und nach Gutdünken ins Visier zu nehmen, ist unredlich.

Darüber hinaus sind Kampfdrohnen im Grundsatz nicht von Raketen, die aus der Distanz auf definierte Ziele abgefeuert werden und selbstredend zum Waffenarsenal auch der Bundeswehr gehören, zu unterscheiden. Hier wie da wird ein Sprengsatz aktiv auf einen Feind gelenkt, um ihn zu töten.

Trotz alledem ist es richtig, militärtechnische Entwicklungen kritisch zu begleiten. Das gehört zur politischen Verantwortung eines Parlamentes, das eine Armee befehligt. Und selbstverständlich sollen, ja müssen Abgeordnete ihre Bedenken vortragen, wenn sie glauben, dass die Beschaffenheit einer neuen Waffe die Ethik auf der Strecke bleiben lässt.

Entscheidend ist aber unter dem Strich weniger das Potenzial einer Technik. Entscheidend ist die immer wieder neu zu treffende Abwägung, ob ein Einzelfall es rechtfertigen kann, dieses Potenzial abzurufen.