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Dauerstreit geht weiter

FAMILIE Betreuungsgeld um Bildungssparen erweitert

01.07.2013
2023-08-30T12:24:02.7200Z
2 Min

Eltern, die ab dem 1. August Betreuungsgeld beziehen, erhalten einen Bonus von monatlich 15 Euro, wenn sie das Betreuungsgeld in die private Altersvorsorge oder das Bildungssparen für ihre Kinder investieren. Das hat der Bundestag mit dem Betreuungsgeld-Erweiterungsgesetz am vergangenen Donnerstag beschlossen. Der Gesetzentwurf (17/11315) wurde mit den Stimmen der Koalition gegen die Opposition verabschiedet. Der Bundestag folgte damit der Beschlussempfehlung des Familienausschusses (17/14198). Die Opposition nutzte die Debatte einmal mehr für eine grundsätzliche Kritik am Betreuungsgeld.

Die familienpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Dorothee Bär (CSU), warf der Opposition vor, "Wahlkampfgetöse auf den Rücken der Familien" zu betreiben. "Randgruppen" stünden "unter dem besonderen Schutz der Opposition", die Mehrheit der Familien aber werde von ihr "mit Schmutz beworfen". Für die FDP warb Miriam Gruß für das Ergänzungsgesetz, mit dem die Koalition wirkliche Wahlfreiheit schaffe: Die Eltern könnten das Geld direkt für die Kinder, für die Altersvorsorge oder für das Bildungssparen verwenden.

Die familienpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Caren Marks, monierte, das Ergänzungsgesetz beseitige nicht "das grundsätzliche Problem", sondern halte Kinder aus Kitas und Frauen vom Arbeitsmarkt fern.

Die familienpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Diana Golze, kritisierte, dass ein Zuschuss gewährt werde, wenn dafür Kinder auf ein frühkindliches Bildungsangebot verzichten müssten. Sie fragte: "Was hat der Verzicht auf einen Kitaplatz mit der Altersvorsorge der Eltern zu tun?"

Für die Grünen warb Katja Dörner für einen Änderungsantrag ihrer Fraktion (17/14211), der den "Notausgang" aus dem Betreuungsgeld "sperrangelweit offen" halte. Das Ergänzungsgesetz sei "absurd" und ein "schwarz-gelbes Klientelgeschenk" an die Versicherungswirtschaft. Dem Antrag der Grünen, der die "Aufhebung des Betreuungsgeldgesetzes" zum Inhalt hatte, stimmten in namentlicher Abstimmung 234 Abgeordnete zu, 308 lehnten ihn ab und drei enthielten sich.

Ein Gesetzentwurf des Bundesrats (17/13112), der ebenfalls den Ausstieg aus dem Betreuungsgeld fordert, wurde zur Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Abgelehnt wurden zwei Anträge der SPD und der Grünen (17/14138, 17/14135) für ein größeres Engagement des Bundes beim Kita-Ausbau.