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VOR 20 JAHREN ... : Erster "Out-of-area-Einsatz"

01.07.2013
2023-08-30T12:24:02.7200Z
1 Min

2.Juli 1993: Somalia-Einsatz beschlossen

Wann darf die Bundeswehr im Ausland eingesetzt werden? Diese Frage beschäftigte im Frühsommer 1993 die deutsche Politik. Seit etwa zwei Jahren herrschte in Somalia schon Bürgerkrieg. Im April 1993 baten die Vereinten Nationen Deutschland, im Rahmen der bereits laufenden Friedensmission UNOSOM II Soldaten in das ostafrikanische Land zu schicken, um die Verteilung von Hilfsgütern zu überwachen. Die Bundesregierung und die schwarz-gelbe Mehrheit im Bundestag stimmten einer Entsendung von Bundeswehrsoldaten zu - doch die SPD zog vor das Bundesverfassungsgericht: Der Einsatz sei nicht durch das Grundgesetz gedeckt. Während bereits ein deutsches Vorauskommando in Somalia eintraf, entschieden die Richter in Karlsruhe: Die Bundeswehr darf sich weiter an UNOSOM II beteiligen, "wenn und soweit der Deutsche Bundestag dies beschließt". Dafür sei ein "konstitutiver Akt" des Plenums nötig.

So stimmte das Parlament am 2. Juli 1993 ein zweites Mal über die Entsendung der 1.700 Soldaten ab. 337 Abgeordnete waren dafür, 185 dagegen, 13 enthielten sich. Es war der erste humanitäre Einsatz bewaffneter Bundeswehrsoldaten außerhalb des NATO-Gebietes; er dauerte bis März 1994. Erst im Juli 1994 urteilte das Bundesverfassungsgericht dann in seinem "Out-of-area-Urteil", dass die Teilnahme deutscher Soldaten an UN-Operationen auch außerhalb des Nato-Gebietes verfassungskonform sei, wenn sie dem Frieden dienen und der Bundestag zustimmt. z