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Besser vernetzt gegen Rechts

15.07.2013
2023-08-30T12:24:02.7200Z
2 Min

EXEKUTIVE

Schon kurz nach Bekanntwerden der mutmaßlich vom "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) begangenen Mordserie hat der Bundestag im November 2011 Geschlossenheit im Kampf gegen Rechtsextremismus demonstriert: Erstmals verständigten sich damals alle fünf Fraktionen auf einen gemeinsamen Entschließungsantrag (17/7771), der dann auch einstimmig vom Plenum angenommen wurde. "Wir sind entschlossen, sowohl die politisch-gesellschaftliche Auseinandersetzung mit Rechtsextremisten und ihren Verbündeten vertieft fortzusetzen als auch die unabdingbaren Konsequenzen für die Arbeit der Sicherheitsbehörden rasch zu ziehen", heißt es darin.

Eine dieser Konsequenzen wurde bereits im darauffolgenden Monat mit der Einrichtung des "Gemeinsamen Abwehrzentrums gegen Rechtsextremismus" (GAR) gezogen. In ihm analysieren Polizei- und Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern gemeinsam die Lage, entwickeln Bekämpfungskonzepte fort und koordinieren ihre jeweiligen Maßnahmen, wie das Bundesinnenministerium (BMI) auf seiner Homepage schreibt. Im November 2012 wurde das GAR um die Bereiche "Ausländerextremismus/Ausländerterrorismus", "Linksextremismus/Linksterrorismus" und "Spionage/Proliferation" zum "Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum" (GETZ) erweitert mit Sitz an den Standorten des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) und des Bundeskriminalamtes (BKA) in Köln und Meckenheim. Teilnehmer sind neben den Landeskriminalämtern und Landesämtern für Verfassungsschutz vor allem das BKA, das BfV, der Bundesnachrichtendienst, die Bundespolizei, der Generalbundesanwalt, das Zollkriminalamt und der Militärische Abschirmdienst (MAD).

Ende Juni 2012 verabschiedete der Bundestag mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition sowie der oppositionellen SPD-Fraktion den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf "zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus" (17/8672) in modifizierter Fassung (17/10155). Damit wurden die gesetzlichen Grundlagen für die Errichtung und Nutzung einer gemeinsamen Rechtsextremismusdatei durch die Polizeien und Nachrichtendienste von Bund und Ländern geschaffen mit dem Ziel, den Informationsaustausch zwischen ihnen zu verbessern. Beteiligt an der Rechtsextremismusdatei sind 36 Sicherheitsbehörden: BKA, BfV, MAD, und Bundespolizei sowie je 16 Landeskriminalämter und Landesverfassungsschutzbehörden. Gespeichert werden in der Datei laut BMI "ausschließlich Daten zur Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus". Dabei handelt es sich um eine "Indexdatei", die quasi als "Inhaltsverzeichnis" der in den beteiligten Behörden verfügbaren Informationen dient. Bei einer Abfrage lässt sich im Regelfall erkennen, welche Behörde Informationen zu einem bestimmten Sachverhalt hat; den Angaben zufolge kommt es in der Regel anschließend zu einer sogenannten Erkenntnisanfrage an diese Stelle. Nur in Ausnahmefällen könnten die gewonnenen Informationen direkt in operative Maßnahmen einfließen.