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Klientelpolitik für die Einen, die Anderen - oder doch für alle?

Gesundheit Präimplantationsdiagnostik, Organspende, Pflege-Bahr oder Kassenbeiträge - bei diesen Debatten geht es stets um mehr als nur um Sachfragen

15.07.2013
2023-08-30T12:24:02.7200Z
4 Min

Es ist ein Begriff, der in fast allen gesundheitspolitischen Debatten dieser Legislatur fiel: Klientelpolitik. Was immer die schwarz-gelbe Koalition in den vergangenen vier Jahren anpackte, die Opposition warf ihr vor, damit vor allem den Bedürfnissen von Pharmakonzernen, privaten Krankenversicherungen oder Apothekern nachzukommen. So gebetsmühlenartig geschah das, dass Redner der Koalition den Vorwurf schon gleich vorwegnahmen; dass er komme, sei ja sicher.

Besonders das im November 2010 verabschiedete GKV-Finanzierungsgesetz sorgte für Streit. Weil der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein 9-Milliarden-Finanzloch drohte, hob die Koalition die Krankenkassenbeiträge an und legte fest, dass künftige Kostensteigerungen über einkommensunabhängige Zusatzbeiträge von den Versicherten zu tragen sind. Der Anteil der Arbeitgeber an den Krankenkassenbeiträgen wurde eingefroren. Die Opposition kritisierte, damit werde das bisher gültige Solidarprinzip aufgegeben. Zwei Jahre später allerdings beschloss der Bundestag einstimmig die Abschaffung der Praxisgebühr, die ihr Ziel, die Zahl der Arztbesuche zu reduzieren, nicht erreicht hatte.

Schwarz-Gelb nahm noch eine weitere Altlast der Großen Koalition zurück: die Säumniszuschläge für Beitragsschuldner in der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese war 2007 zusammen mit der Krankenversicherungspflicht eingeführt worden, um freiwillig oder vorher nicht Versicherte zur Zahlung ihrer Beiträge zu drängen. Doch inzwischen hatten die Wucherzinsen von 60 Prozent pro Jahr viele Versicherte komplett überfordert - im Juni 2013 schaffte der Bundestag sie ab und machte zudem den Weg für einen Notlagentarif in der Privaten Krankenversicherung frei.

"Riestern" bei der Pflege

Bei all diesen Debatten prallten gänzlich unterschiedliche Vorstellungen aufeinander: Während Union und FDP auf das Nebeneinander von Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung setzen, wollen SPD, Grüne und Linke eine solidarische Bürgerversicherung für alle Versicherten. Das würde das Ende der Privaten Krankenversicherung bedeuten.

Ebenfalls 2010 verabschiedete das Parlament das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG). Wenig später kam das Ärzteblatt zu der Diagnose, den "Schock, dass ausgerechnet ein liberaler Minister ihr die Abschaffung der freien Preisbildung zumutet", habe "die Pharmaindustrie noch nicht überwunden". In den im Juni 2013 verabschiedeten Änderungen des AMNOG witterte die Opposition allerdings bereits wieder Wahlkampfgeschenke an die Pharmaindustrie: künftig müssen sich neue Medikamente bei der Nutzenbewertung nicht mehr zwingend an der kostengünstigsten Vergleichstherapie messen lassen.

Auch der so genannte Pflege-Bahr, eine private Absicherung des Pflegerisikos, die analog zum "Riestern" staatlich bezuschusst wird, stand von Anfang an unter dem Verdacht, ein Geschenk an die private Versicherungswirtschaft zu sein - die jedenfalls freute sich darüber, dass seit dem Inkrafttreten der Regelung Anfang des Jahres bis Ende Mai bereits 125.000 entsprechende Verträge abgeschlossen worden seien. Im "Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung" wurde neben Verbesserungen für Demenzkranke und pflegende Angehörige auch eine Erhöhung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung festgeschrieben. Auch hier warf die Opposition Schwarz-Gelb vor, eine unsoziale Politik zu betreiben.

Jenseits von Parteigrenzen

Doch es gab auch andere Debatten in dieser Legislaturperiode, die emotional geführt wurden - aber nicht entlang von Parteigrenzen. Nach langen Beratungen votierte der Bundestag im Frühjahr 2011 für eine Verordnung, die die umstrittene Präimplantationsdiagnostik in engen Grenzen gestattet. Damit dürfen Eltern, die bestimmte schwere Krankheiten an ihre Kinder vererben, Eizellen bei der künstlichen Befruchtung testen und kranke Embryonen verwerfen. Drei interfraktionelle Gesetzentwürfe hatten zur Auswahl gestanden, die Abgeordneten votierten schließlich für jenen der Parlamentarischen Staatssekretärin Ulrike Flach (FDP). In der Debatte ging es um nicht weniger als die Frage, ob bereits befruchtete Eizellen über eine Menschenwürde verfügen - und ob eine Aussonderung kranker Embryonen der Weg hin zu einer inhumanen Gesellschaft sei, die Kranke und Behinderte für nicht lebenswert halte.

Hatte dieses Gesetzeswerk den Anfang des Lebens im Blick, ging es in den parlamentarischen Beratungen zur Änderung des Transplantationsgesetzes bis zu seiner Verabschiedung im Mai 2012 um das Sterben von Menschen - und die Frage, wie mit ihren Organen umgegangen werden soll. Seither gilt in Deutschland die so genannte Entscheidungslösung: Alle Versicherten über 16 Jahre werden von ihrer Krankenkasse angeschrieben und zu einer Entscheidung aufgefordert, ob sie im Falle ihres Hirntods bereit sind, Organe zu spenden.

Der Gesetzentwurf, der von allen Fraktionen im Bundestag getragen wurde, sollte die Menschen zum Nachdenken zwingen - und, so die Hoffnung der Abgeordneten, die Spendenbereitschaft erhöhen. Doch dieser Plan wurde durch diverse Skandale um manipulierte Wartelisten an deutschen Transplantationszentren zunichte gemacht, die wenig später bekannt wurden. Um dem Vertrauensverlust etwas entgegen zu setzten, beschloss der Deutsche Bundestag erst vor wenigen Wochen, dass es künftig strafbar ist, wenn Ärzte die Daten ihrer Patienten verändern, um ihren Platz auf der Warteliste zu verbessern.