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AUFGEKEHRT : Unsterbliche Wortmonster

15.07.2013
2023-08-30T12:24:03.7200Z
1 Min

Die deutsche Sprache hat manche Eigentümlichkeit. Man kann in ihr etwa unendlich viele Substantive aneineinanderreihen und so wahre Wortungeheuer schaffen. Darüber erregte sich schon der US-Schriftsteller Mark Twain 1880 im Aufsatz "Die schreckliche deutsche Sprache", mit ihren "Umzügen sämtlicher Buchstaben des Alphabets". Er erwähnte damals als abschreckendes Beispiel die "Generalstaatsverordnetenversammlungen" mit 37 Buchstaben. Oder es fällt einem die "Donaudampfschifffahrtsgesellschaftskapitänswitwe" mit stolzen 48 Buchstaben ein.

Am tollsten treiben es hierzulande unsere Juristen, die in ihrem Drang nach Perfektionismus die Rechts- und Verwaltungssprache nicht nur mit endlosen Schachtelsatzlabyrinthen aufblähen, sondern auch manches Wort wie Kaugummi breit ziehen.

Zu einer gewissen Berühmtheit haben es hier die Wortmonster "Grundstücksverkehrsgenehmigungszuständigkeitsübertragungsverordnung" (67 Buchstaben) und "Rindfleischetikettierungsüberwachungsaufgabenübertragungsgesetz" (63) gebracht. Beide Gesetze sind inzwischen aufgehoben, das Lachsalven auslösende "Etikettierungs"-Gesetz aus Mecklenburg-Vorpommern, das zuletzt als längstes deutsches Wort galt, erst im Mai. Um gegen Begriffsungetüme und unverständliche Gesetzestexte vorzugehen, sitzen im Bundestag wie im Bundesjustizministerium Experten der Gesellschaft für deutsche Sprache. Aber auch an ihnen geht manches vorbei und viele Gesetze oder Verordnungen bekommen sie erst sehr spät zu sehen.

So verabschiedete der Bundestag zu Jahresbeginn ungehindert das 40-buchstabige Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetz -mit immerhin vier Buchstaben mehr als das längste Duden-Wort: Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung.