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Wie Aberglaube

30.09.2013
2023-08-30T12:24:05.7200Z
2 Min

Prognosen direkt vor der Wahl, die sich direkt nach der Wahl als richtig herausstellen, müssen nicht verboten werden. Denn es gibt sie - so gut wie - nicht. Prognosen direkt vor der Wahl hingegen, die sich direkt nach der Wahl als falsch erweisen, sind zwar die Regel, müssen aber ebenfalls nicht verboten werden. Denn wer sich von Prognosen in seiner Entscheidung beeinflussen lässt, verdient keinen Schutz, sondern eine verschärfte Lektion im Fach "Mündiger Bürger".

Ohnehin ist das Argument der Befürworter eines Verbots, unmittelbar vor einer Wahl hinausposaunte Prognosen beeinflussten unzulässig den schutzlosen freien Wählerwillen, nichts anderes als eine Diffamierung des Wählerwillens: Ihm wird unterstellt, den im Lauf der Jahre und Jahrzehnte durch Bücher- und Zeitungslektüre, durch Gespräche mit Familienangehörigen, Freunden und Arbeitskollegen, durch eigene Anschauung gewonnenen politischen Ansichten rücksichtslos Valet zu sagen, sofern ihm auf dem Weg zum Wahllokal noch eine Prognose mit den allerletzten Prozent-Spekulationen begegnet.

Wer sich davon beeindrucken lässt, der glaubt auch an die Zauberkraft der Hasenpfote als glückbringender Talisman und an die Unabwendbarkeit der Katastrophe, wenn der Fuß einer Frau das Deck eines Schiffes berührt. Mit Verboten ist weder dem Aberglauben noch den Prognosen beizukommen. Zu erinnern ist vielmehr an die Orakelsprüche alter Hexenmeister: "Geht die schwarze Katze…von rechts nach links, gelingt's …von links nach rechts, wird's was Schlecht's." Zumeist stimmt beides nicht. Das hat der Aberglaube mit der Prognose gemein. Es sollte den Bürgern Mahnung genug sein, an der Wahlurne den eigenen Kopf zu gebrauchen.