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LESERPOST : Kurz notiert

30.09.2013
2023-08-30T12:24:05.7200Z
6 Min

Ergebnis der Bundestagswahl

In der Nacht vom 22. auf den 23. September verkündete um 3:15 Uhr Bundeswahlleiter Roderich Egeler das vorläufig amtliche Endergebnis der Bundestagswahl 2013. Das amtliche Endergebnis hingegen wird voraussichtlich erst am 9. Oktober in einer öffentlichen Sitzung des Bundeswahlausschusses unter Vorsitz Egelers bekannt gegeben.

Fraktionsbildung

Bereits in der vergangenen Woche haben sich die vier im 18. Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen gebildet. Die Union und die SPD haben bereits ihre Fraktionsvorsitzenden und Parlamentarischen Geschäftsführer gewählt. Linke und Grüne werden dies voraussichtlich am 8. und 9. Oktober tun. Rechtlich gesehen handelt es sich bei den neu gebildeten Fraktionen um sogenannte Vor-Fraktionen. Erst mit der Konstituierenden Sitzung des Bundestages wird dies rechtlich wirksam, da nach dem Bundeswahlgesetz (Paragraf 45) die Mitgliedschaft der gewählten Kandidaten im Bundestag erst nach Veröffentlichung des amtlichen Endergebnisses mit der Eröffnung der Konstituierenden Sitzung des Bundestages beginnt.

Vor-Ältestenrat

Am 30. September trifft sich erstmal der sogenannte Vor-Ältestenrat. Er besteht aus dem amtierenden Bundestagspräsidenten Norbert Lammert (CDU), den vier Vizepräsidenten, die auch dem neuen Bundestag angehören, und mindestens den Parlamentarischen Geschäftsführern der im neuen Bundestag vertretenen Fraktionen. Der Vor-Ältestenrat bereitet die Konstituierende Sitzung des Bundestages vor, klärt die Sitzordnung im Plenarsaal und weitere organsatorische Fragen des Parlamentsbetriebes. Personell ist der Vor-Ältestenrat deutlich kleiner als der reguläre Ältestenrat, der sich nach der Konstituierenden Sitzung bildet. Dieser besteht nach der derzeit geltenden Geschäftsordnung (Paragraf 6) aus dem Bundestagspräsidenten, seinen Stellvertretern und 23 weiteren Abgeordneten.

Konstituierende Sitzung

Der 18. Deutsche Bundestag muss sich gemäß Grundgesetz (Artikel 39 Absatz 2) spätestens 30 Tage nach der Wahl konstituieren, also bis zum 22. Oktober. Eröffnet wird die Konstituierende Sitzung durch den Alterspräsidenten, dem nach Lebensjahren ältesten Abgeordneten. In der neuen Legislaturperiode ist dies wie bereits vor vier Jahren der 77-jährige Heinz Riesenhuber (CDU) (siehe Seite 2). Er leitet auch die Wahl des Bundestagspräsidenten, der dann den Vorsitz der Sitzung übernimmt. Anschließend gibt sich der Bundestag eine Geschäftsordnung und wählt die stellvertretenden Bundestagspräsidenten. Die aktuelle Geschäftsordnung sieht die Wahl von mindestens einem Vizepräsidenten pro Fraktion vor.

Kanzlerwahl

Mit der Konstituierung des Bundestages endet die Amtszeit von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Auf Ersuchen von Bundespräsident Joachim Gauck muss sie laut Grundgesetz (Artikel 69) die Amtsgeschäfte jedoch solange weiterführen, bis der Bundestag sie durch Wahl im Amt bestätigt oder einen anderen Kanzler wählt. Eine Zeitvorgabe gibt es für die Wahl nicht. In der Praxis wählt der Bundestag den Kanzler erst, wenn gesichert ist, dass er die Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinen kann. Nach dem Grundgesetz (Artikel 63) kann der Kanzler aber auch eine sogenannte Minderheitenregierung führen, wenn er in einem dritten Wahlgang nur mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt wird. Bundespräsident Gauck hätte dann die Möglichkeit, den Gewählten zum Kanzler zu ernennen oder den Bundestag aufzulösen, um Neuwahlen herbeizuführen.

Ausschuss-Konstituierung

Zwei bis drei Wochen nach Beginn der neuen Legislaturperiode konstituieren sich die Ausschüsse des Bundestages. Anzahl, inhaltlicher Zuschnitt und Größe werden durch einen Beschluss des Plenums festgelegt. Durch das Grundgesetz ist allerdings die Einsetzung von vier Ausschüssen vorgeschrieben: des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union (Artikel 45), des Auswärtigen Ausschusses und des Verteidigungsausschusses (Artikel 45a) sowie des Petitionsausschusses (Artikel 45c). Die meisten Ausschüsse entsprechen den Zuschnitten der Bundesministerien.

Ausschussbesetzung

Die Sitzverteilung in den Ausschüssen entspricht dem Kräfteverhältnis der Fraktionen im Bundestag. Auch die Anzahl der Ausschussvorsitzenden, die jeder Fraktion zusteht, errechnet sich aus ihrer Stärke. Im Ältestenrat verständigen sich die Fraktionen darüber, welche Fraktion welchen Ausschussvorsitz bekommt. Wenn keine einvernehmliche Einigung darüber erzielt werden kann, kommt das sogenannte "Zugriffsverfahren" zum Tragen, das heißt die Fraktionen suchen sich nach ihrer Größe nacheinander aus, in welchen Ausschüssen sie den Vorsitz übernehmen wollen. Der Vorsitz des Haushaltsausschusses fällt nach parlamentarischer Tradition der Opposition zu.

Wahlprüfung

Am 22. November endet die zweimonatige Einspruchsfrist gegen die Gültigkeit der Bundestagswahl. Jeder wahlberechtigte Bürger, die Landes- und der Bundeswahlleiter sowie der Bundestagspräsident können schriftlich beantragen, die Wahlvorbereitung und Durchführung sowie die Stimmenauszählung überprüfen zu lassen. Über die Einsprüche entscheidet gemäß des Grundgesetzes (Artikel 41) der Deutsche Bundestag. Konkret werden sie durch den Wahlprüfungsausschuss geprüft und dem Plenum zur Entscheidung vorgelegt. Gegen die Entscheidung kann nur noch vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt werden.

"La Repubblica" (Italien)

"Im Zentrum des desolaten europäischen Panoramas ist Deutschland eine Insel von Stabilität und Wohlstand, wie es das vielleicht nie zuvor gewesen ist. Und gestern hat das Land mit einer demokratischen Wahl dankbar ,Angela die Große' an der Macht bestätigt."

"Guardian" (Großbritannien)

"Dies ist das Zeitalter von Merkel."

"De Morgen" (Belgien)

"Mag der Kurs des strengen Sparens und des Beschneidens des Wohlfahrtsstaates bei uns auch als ein umstrittenes Vorbild "struktureller Reformen" gesehen werden, im eigenen Land wird Merkel gepriesen für ihre Berechenbarkeit und Standhaftigkeit. Das ist langweilig, sicher, aber dies ist nicht die rechte Zeit für große Abenteuer. Eine Entscheidung für Merkel ist keine logische Entscheidung für ein Programm, sondern eine gefühlsmäßige Entscheidung für das Vertraute. Das ist nachvollziehbar in diesen unruhigen Zeiten."

"Diena" (Lettland)

"Der zentrale Begriff im Wahlkampf lautete Vertrauen, aber zu konkreten Plänen für die Zukunft Deutschlands und zu europäischen Fragen war nur wenig zu vernehmen. Auch Lösungen für unbequeme Fragen wurden nicht diskutiert, ihre Beantwortung hat sich aufgrund der Bundestagswahl verzögert."

"El Mundo" (Spanien)

"Merkel zeichnet sich dadurch aus, dass sie die Einzige an der Spitze eines großen europäischen Landes ist, die ihr Mandat inmitten der Krise bestätigt."

"Lidove Noviny" (Tschechien)

"Merkel hat zwar nichts gelöst, denn die Konstruktion der Eurozone bleibt ein Risiko für die Prosperität Europas, aber Deutschland genügt das. Der Kontrast zwischen der Lawine schlechter Nachrichten aus dem Süden Europas und dem Wohlstand zu Hause hat bei den Deutschen den Eindruck gefestigt, letzterer wäre das ganz persönliche Verdienst der Kanzlerin."

"De Telegraaf" (Niederlande)

"Das ist eine gute Nachricht für die Deutschen und für ganz Europa."