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Mehr Zeit für Kita-Ausbau

FAMILIE Bundestag verlängert Fristen für Finanzhilfen

02.12.2013
2023-08-30T12:24:08.7200Z
2 Min

Bundesländer und Kommunen bekommen mehr Zeit eingeräumt, um die Finanzhilfen des Bundes für den Um- und Neubau von Kindertagesstätten abzurufen. Der Bundestag verabschiedete am vergangenen Donnerstag einstimmig den entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesrates (18/69).

Die Länderkammer hatte die Gesetzesinitiative mit den spezifischen Problemen beim Kita-Ausbau begründet. Vor allem in größeren Städten und Ballungsräumen habe man nachsteuern müssen, um den seit dem 1. August dieses Jahres geltenden Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für ein- und zweijährige Kinder umzusetzen. Zudem habe die Flutkatastrophe im Mai und Juni dieses Jahres viele Kommunen vor unvorhersehbare Probleme gestellt.

Konkret sieht das Gesetz vor, dass die Fristen für 7,5 Prozent der Baumaßnahmen im Rahmen des Investitionsprogramms "Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2013" um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2014 verlängert werden. Hierfür hatte der Bund 2,15 Milliarden Euro bereitgestellt. Von diesem Geld sind nach Angaben des Bundesrates bis Oktober dieses Jahres bereits 88,7 Prozent in die Länder geflossen.

Auch die Fristen für Baumaßnahmen im Rahmen des Investitionsprogramms Kinderbetreuungsfinanzierung 2013-2014" für weitere 30.000 Kita-Plätze werden verlängert: für 25 Prozent des Gesamtvolumens bis Ende 2015 statt Ende 2013 und für weitere 25 Prozent bis zum 30. Juni 2016 statt bis zum 31. März 2014. Mit diesem Programm stellte der Bund weitere 580,5 Millionen Euro zur Verfügung, von denen bis Oktober dieses Jahres nach Angaben des Bundesrates 85,67 Prozent für Baumaßnahmen bewilligt worden sind.

Das Gesetz wurde ohne vorherige Ausschussberatung beschlossen. Dies machte nach der Geschäftsordnung des Bundestages eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten erforderlich. CDU/CSU, SPD und Linke stimmten gegen das Votum von Bündnis 90/Die Grünen diesem Vorgehen zu.