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Rekordstrafen gegen Russland

20.01.2014
2023-11-08T12:31:20.3600Z
1 Min

EUROPARAT II

Fast eine Million Euro Schmerzensgeld muss Moskau an Angehörige von Tschetschenen zahlen, die in der kaukasischen Krisenregion entführt wurden, seither vermisst werden und wahrscheinlicht tot sind. Diese drakonische Strafe verhängte vergangene Woche der Menschenrechtsgerichtshof, um Verstöße des russischen Militärs gegen rechtsstaatliche Prinzipien bei der Bekämpfung des Terrorismus in der Unruheprovinz zu ahnden. Eine Woche zuvor hatten die Europaratsrichter in anderen Fällen dieser Art Moskau eine Rekord-Geldstrafe von rund 1,9 Millionen Euro auferlegt. Straßburg belangt die russische Regierung seit Jahren immer wieder, Strafen in Millionenhöhe markieren jedoch eine bislang nicht gekannte Härte. Beim ersten Urteil ging es um 36 Verschleppungen, beim zweiten um 14 verschwundene Tschetschenen, wobei sich die Europaratsrichter mit sieben Schicksalen näher befassten.

Die Schilderungen von Angehörigen waren aus Straßburger Sicht glaubwürdig. Danach stürmten Militärs in Tarnuniformen, die unter anderem wegen ihrer Sprache als Russen zu identifizieren gewesen seien, meist nachts Häuser und entführten Männer, die als terrorverdächtig galten. Seither sind sie spurlos verschwunden. Alle Nachforschungen von Angehörigen blieben erfolglos, sie erhielten keine Auskünfte über den Verbleib der Verschleppten. Untersuchungen der Polizei verliefen stets im Sande. Straßburg rügte, Moskau verstoße nicht nur gegen das in der Menschenrechtscharta des Europarats verankerte Recht auf Leben, sondern missachte auch den Anspruch der Bürger auf effektive Ermittlungen durch die Justiz. Die Straßburger Urteile erinnern daran, dass beim Kampf gegen den Terror rechtsstaatliche Grundsätze zu beachten sind.