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Angst vor der Kostenfalle

RENTENREFORMEN Die Opposition spricht von Plünderung der Rentenkasse, Koalition verweist auf 2018

20.01.2014
2023-11-08T12:31:20.3600Z
4 Min

Noch bevor das eigentliche Gesetzgebungsverfahren auf parlamentarischer Ebene begonnen hat, streiten sich die Abgeordneten im Bundestag erneut über die Rentenpläne der Großen Koalition. Und hier vor allem um deren Finanzierung. Auf Antrag von Bündnis 90/Die Grünen fand dazu am vergangenen Donnerstag eine Aktuelle Stunde statt. Nachdem am selben Tag bekannt geworden war, dass die Kosten für die sogenannte Mütterrente, die abschlagsfreie Rente ab 63 nach 45 Beitragsjahren und die aufgestockte Erwerbsminderungsrente bis 2020 Mehrausgaben von 60 Milliarden Euro verursachen werden, fragte Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt die Koalition: "Welches Heu wollen Sie eigentlich zu Gold machen, wenn Sie das alles bezahlen wollen?"

Mütterrente

In der vergangenen Woche hatte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter Leitung seiner neuen Ministerin Andrea Nahles (SPD) einen ersten Entwurf für das "Leistungsverbesserungsgesetz" auf den Weg gebracht. Ende Januar soll sich das Bundeskabinett mit diesem Entwurf befassen, denn die Zeit drängt: Bereits am 1. Juli sollen nämlich die Reformpläne der Großen Koalition in Kraft treten, die da lauten: Mütter bekommen für Kinder, die vor 1992 geboren sind, einen Rentenpunkt mehr. Das erhöht die Rente der Betroffenen im Westen um 28 und im Osten um 26 Euro monatlich (Kosten pro Jahr: mehr als sechs Milliarden Euro).

Wer 45 Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt hat, soll mit 63 Jahren ohne Abschläge in den Ruhestand gehen können. Allerdings soll die Altersgrenze schrittweise steigen, sodass aus der Rente mit 63 ab dem Jahr 2029 wieder eine Rente mit 65 wird. Ohnehin gilt die Rente mit 63 Jahren schon jetzt nur für Versicherte, die vor 1953 geboren sind und deren Rente nach dem 1. Juli 2014 beginnt. Für alle danach Geborenen steigt die Altersgrenze mit jedem Jahrgang um zwei Monate. Zeiten der Arbeitslosigkeit werden hier mitgezählt, sofern das reguläre Arbeitslosengeld bezogen wurde. Hartz-IV-Empfänger bleiben also außen vor (die Kosten steigen von 900 Millionen Euro in diesem Jahr auf drei Milliarden im Jahr 2030).

Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen früher in Rente gehen müssen, sollen eine höhere Erwerbsminderungsrente bekommen (Siehe auch Beitrag rechts unten). Dafür soll die Zurechnungszeit von 60 auf 62 Jahre angehoben werden, die Rente wird also so berechnet, als ob sie bis zum Alter von 62 Jahren gearbeitet haben. Das bedeutet monatlich 40 Euro mehr Rente (die Kosten steigen von 100 Millionen Euro in diesem Jahr auf zwei Milliarden Euro im Jahr 2030).

Geringverdiener

Außerdem will die Koalition auch die Renten von Geringverdienern erhöhen, 850 Euro monatlich sollen dies sein. Zur Finanzierung all dieser Maßnahmen hat die Bundesregierung in einem ersten Schritt ein Gesetz vorgelegt, das die vorgeschriebene Beitragssatzsenkung zur Rentenversicherung 2014 Jahr verhindern soll.

Aber nicht allein auf die Kosten bezog sich die Kritik Göring-Eckardts. Sie warf SPD und Union auch vor, eine "Kumpanei mit der eigenen Generation" zu betreiben, während die "kleinen Leute" die Verlierer der Reformpläne seien. Frauen, die Teilzeit gearbeitet haben, Ostdeutsche, die sich von ABM zu Minijob gehangelt haben, würden von den Plänen nichts haben.

Matthias Zimmer (CDU) verteidigte dagegen die Pläne der schwarz-roten Koalition. Die Mütterrente schließe eine Gerechtigkeitslücke, die Lebensleistungsrente sei ein Baustein gegen Altersarmut und die abschlagsfreie Rente sage etwas über den Wert der Arbeit aus. "Arbeit ist nicht einfach nur eine Rechengröße, sondern ein Wert an sich", argumentierte der CDU-Abgeordnete. Und dies spiegele sich in den genannten Rentenprojekten wider, fügte Zimmermann hinzu.

Versicherungsfremde Leistung

Müttern für vor 1992 geborene Kinder mehr Rentenpunkte anzurechnen, dagegen habe auch die Fraktion Die Linke nichts einzuwenden, betonte deren Obmann im Ausschuss für Arbeit und Soziales, Matthias Birkwald. Es sei aber zum einen "systemwidrig", die Mütterente aus den Rücklagen der Rentenversicherung zu bezahlen, zum anderen "zutiefst ungerecht, weil dann die Aldi-Kassiererin die Mütterrente durch ihre Beiträge mitfinanzieren muss". Im Hinblick auf die Pläne, ab 2018 diese Kosten durch Steuern zu finanzieren, forderte er von der Koalition: "Machen Sie das doch jetzt gleich! Hören Sie auf den Präsidenten der Deutschen Rentenversicherung, Herbert Rische!" Dieser hatte schon kurz nach Bekanntwerden der Koalitionspläne im Dezember 2013 die Finanzierung der Mütterrente aus Beitragsmitteln der Rentenkasse als "verfassungswidrig" kritisiert, weil sie gegen den Gleichheitsgrundsatz verstieße.

Carola Reimann, als stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD für den Bereich Arbeit und Soziales zuständig, ärgerte sich vor allem darüber, dass in dieser Rentendiskussion oft von Geschenken die Rede sei. Es gehe schließlich bei der Rente ab 63 darum, Menschen, die jahrelang hart gearbeitet haben, einen "stabilen und sicheren Übergang" vom Erwerbsleben in den Ruhestand zu ermöglichen. "Das ist nicht geschenkt, sondern verdient", betonte Reimann. Zur Kritik an der beitragsfinanzierten Mütterrente sagte sie: "Ja, es ist eine versicherungsfremde Leistung, die steuerfinanziert werden muss." Es sei auch kein Geheimnis, dass ihre Fraktion dies lieber sofort so umgesetzt hätte, aber nur durch diesen Kompromiss im Koalitionsvertrag sei es überhaupt zu einer Lösung gekommen.