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"Sechs Monate reichen"

EVERHARD HOLTMANN Der Politologe über Karenzzeiten, die Länge der Legislaturperiode und die Reform des Wahlrechts

20.01.2014
2023-11-08T12:31:20.3600Z
5 Min

Herr Prof. Holtmann, bisher hatte eine neue Regierung 100 Tage Schonfrist, bevor sie in den Medien bewertet wurde. Diesmal waren es nicht einmal 100 Stunden, bis es Kritik hagelte. Was ist anders geworden?

Die Geschwindigkeit des Informationsumschlages zwischen Politikbetrieb und Medien hat in den vergangenen Jahren rasant zugenommen. Das gilt auch für Vorgänge, die noch gar nicht auf dem institutionell vorgesehenen Weg gebracht wurden, trotzdem aber schon bekannt sind. Das hat Vor- und Nachteile. Für die handelnden Politiker ist das so etwas wie ein Frühwarnsystem, mit dem getestet werden kann, ob sie bei ihren Adressaten richtig liegen. Das ist gewiss ein Vorteil. Nachteilig ist, dass politische Entscheidungen schon in ihrer Entstehung maßgeblich von der späteren Akzeptanz geprägt sind.

Ein Kritikpunkt beim Start der Großen Koalition ist der beabsichtigte Wechsel des früheren Kanzleramtsministers Ronald Pofalla zur Deutschen Bahn. Die Öffentlichkeit nimmt an solchen Wechseln traditionell großen Anteil. Die Rede ist dann von "Versorgungsposten". Wie ist dieser Neidfaktor eigentlich zu erklären?

Die so genannte Parteipatronage offenbart ein strukturelles Problem. Auf der einen Seite ist es im Prinzip durchaus akzeptiert, dass gesellschaftliche Interessensgruppen, zu denen selbstredend auch Unternehmen gehören, ihre Wünsche und Forderungen an Politiker herantragen und so Einfluss nehmen. Andererseits wird damit aber ein latenter Generalverdacht verbunden, gerade mächtige, finanzstarke Unternehmen würden zu viel Einfluss ausüben. Im Spanungsfeld dieser Wahrnehmungen bewegt sich dann die Bewertung, wenn prominente Akteure aus der Politik in die Wirtschaft oder umgekehrt wechseln. Ich plädiere für Zurückhaltung bei vorschnellen, moralisierenden Urteilen. Denn wenn Lobbyismus ein systemkonformer, und zu Recht anerkannter Faktor in der Demokratie ist, dann muss auch akzeptiert werden, dass prominente Vertreter zwischen Politik und Wirtschaft wechseln. Derartige Vorgänge sollten dann allerdings unter einem Transparenzgebot stehen.

Was meinen Sie damit?

Man kann durchaus über Karenzzeiten nachdenken, wenn das Kind nicht mit dem Bade ausgeschüttet wird. Eine fünfjährige Karenzzeit wäre faktisch ein Berufsverbot, eine Pause von beispielsweise sechs Monaten hingegen ein ausreichender Schnitt zwischen dem einen und dem anderen Teil des Systems.

Wir diskutieren das Thema aktuell vor dem Hintergrund des Wechsels eines ehemaligen Regierungsmitglieds in die Wirtschaft. Wie steht es eigentlich mit Abgeordneten des Bundestages oder von Landtagen?

Das sind ähnliche Konstellationen. Auch Abgeordnete können für Unternehmen interessant sein, wenn sie sich beispielsweise als Fachpolitiker in bestimmten Ausschüssen profiliert haben. Denn natürlich ist neben guten Kontakten auch Entscheiderwissen gefragt. Hier gilt ebenso: Lange Karenzzeiten wären kontraproduktiv. Denn sie würden die Gefahr bergen, dass sich Wirtschaft und Politik auseinanderentwickeln und voneinander abschotten. Das ist nicht im Sinne einer lebendigen, offenen und demokratisch verfassten Gesellschaft.

Die Frage, ob eine Legislaturperiode im Bundestag von vier auf fünf Jahre verlängert werden sollte, wird ebenfalls immer wieder kontrovers debattiert. Ihre Position?

Bei einer Verlängerung überwiegen die Nachteile. Einer ist der Umstand, dass es dann gute Gründe dafür gäbe, Volksbegehren oder Volksentscheide auch auf Bundesebene zu verankern. Gegen eine solche Entwicklung habe ich grundsätzliche Vorbehalte, weil inzwischen wissenschaftlich belegt ist, dass Volksentscheide die Interessen der verschiedenen Bevölkerungsgruppen asymmetrisch berücksichtigen. An direkter Demokratie beteiligen sich überdurchschnittlich Personen, die gut gebildet sind, gut verdienen und die sich selbst eine hohe individuelle Entscheidungsfähigkeit zubilligen. Plebiszitäre Demokratie würde also eine asymmetrische soziale Struktur der Repräsentation, die bei allgemeinen Wahlen ohnehin schon gegeben ist, noch verstärken. Außerdem werden politische Entscheidungen in ihren zum Teil nicht absehbaren Folgen gleichfalls unsicherer und gravierender, weil die Korrektur einer Entscheidung bei einer Ausdehnung der Legislaturperiode erst später möglich wäre.

Zum Wahlrecht: Wie bewerten Sie die Reformbemühungen des Bundestages?

Bisher gab es Versuche einer Feinjustierung am personalisierten Verhältniswahlsystem, das im Grundsatz angemessen ist und gut funktioniert. Die Problematik der Überhangmandate wurde inzwischen vom Bundesverfassungsgericht korrigiert. Unser Wahlsystem repräsentiert eine gute Balance zwischen dem Zählwert und dem Erfolgswert einer Stimme.

Bei der Bundestagswahl ist es nach dem neuen Wahlrecht zu 29 Ausgleichsmandaten für vier Überhangmandate gekommen. Ein anderes Wahlergebnis hätte aber auch zu einem Parlament mit mehr als 700 statt der jetzt 631 Abgeordneten führen können. Ist das vertretbar?

Ich bin skeptisch, dass eine Reform des Wahlrechts alle denkbaren Dynamiken des Parteiensystems einfangen kann. Ich hätte kein Problem damit, wenn das Hohe Haus sich dann tatsächlich ab und zu personell signifikant vergrößert würde.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hätte es auch bis zu 15 Überhangmandate ohne Ausgleich geben dürfen. Wäre es sinnvoll, erst ab dem 16. Überhangmandat Ausgleichssitze vorzusehen?

Das hielte ich für problematisch. Es gab zum Beispiel 1994 die Situation, dass die Regierung Kohl ihre an sich sehr knappe Mehrheit mit einem guten Dutzend Überhangmandaten vergleichsweile stabil ausgestalten konnte. Das spricht gegen eine solche 15er-Regelung. Wenn ausgleichen, dann konsequent alle Überhangmandate.

Ein anderer Vorschlag lautet, wieder zu einem Einstimmenwahlrecht, in dem mit einer Stimme sowohl der Wahlkreiskandidat als auch dessen Partei gewählt wird, zurückzukehren. Dadurch kann es nicht mehr zu Überhangmandaten kommen.

Darüber könnte man nachdenken.

Die Fünf-Prozent-Hürde hat bei der Bundestagswahl im September dazu geführt, dass mehr als 15 Prozent aller abgegebenen Stimmen nicht berücksichtigt worden sind. Können wir uns das leisten?

Im internationalen Vergleich stehen wir vergleichsweise gut da. Hätten wir beispielsweise ein reines Mehrheitswahlsystem wie in Großbritannien, wäre die Quote der nicht berücksichtigten gültigen Stimmen noch höher. Die Sperrklausel ist eine Abwägung zwischen einer breit aufgestellten Präsentation, die ein demokratisch gewähltes Parlament haben sollte, auf der einen und seiner Funktionsfähigkeit auf der anderen Seite. Im übrigen hat sich die Fünf-Prozent-Hürde nicht als unüberwindbare Blockade erwiesen, wenn starke gesellschaftliche Kräfte politische Präsenz angestrebt haben. Die Grünen haben das seinerzeit bewiesen. Und der Alternative für Deutschland wäre das ja auch fast gelungen.

Wie verlässlich sind die Beteuerungen der Regierungskoalition, die Minderheitenrechte im Parlament trotz einer eigenen überdeutlichen Mehrheit zu garantieren?

Die entsprechenden Zusagen aus den Reihen der Koalitionsfraktionen können nur um den Preis des Glaubwürdigkeitsverlustes zurückgenommen werden. Es ist allerdings die Frage, ob dafür verfassungsrechtliche Korrekturen nötig sind oder ob nicht zum Beispiel eine Vereinbarung im Ältestenrat auch ausreichend wäre. Der Wähler hat diese Konstellation im Parlament bestimmt. Das muss so akzeptiert werden. Wenn dann Quoren, etwa für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, nicht erreicht werden, kann man daraus nicht umgekehrt einen strukturellen Vorwurf gegen die Parlamentsmehrheit ableiten.

Das Interview führten Jörg Biallas

und Helmut Stoltenberg.

Everhard Holtmann (Jahrgang 1946) ist

Politologe an der Martin-Luther-Universität in Halle/Saale. Seit 2012 leitet er das

dortige Zentrum für Sozialforschung.