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Kampf gegen Korruption

ANHÖRUNG II Gesetzentwurf stößt weithin auf Zustimmung

24.02.2014
2023-08-30T12:26:10.7200Z
2 Min

Der am Freitag vom Bundestag verabschiedete Gesetzentwurf (18/476) zur Bekämpfung von Korruption auf allen parlamentarischen Ebenen (siehe Beitrag links) ist in der vergangenen Woche auch bei einer Anhörung des Rechtsausschusses weithin auf Zustimmung der Sachverständigen gestoßen. Allerdings plädierten manche Experten im Detail für Änderungen, um etwa durch präzisere Formulierungen die Gefahr zu verringern, dass in Wahlkämpfen vorschnell Ermittlungen gegen Kandidaten eingeleitet würden und so das Gesetz politisch instrumentalisiert werde.

Gregor Hackmack von "Parlamentwatch" und Christian Humborg von "Transparency International" äußerten "große Freude" (Humborg), dass nach jahrelangen Debatten nun endlich ein Gesetzentwurf zur schärferen Bekämpfung der Abgeordnetenbestechung existiere. Humborg kritisierte indes, dass die Koalition nur die "Minimalstandards" der UN-Konvention gegen Korruption umsetzen wolle. Hackmack meinte, die Reform werde "ins Leere laufen", weil Bestechung nur dann gegeben sein solle, wenn ein Volksvertreter "im Auftrag oder auf Weisung" handele, was aber nicht zu beweisen sei.

Bernd Heinrich (Humboldt-Universität zu Berlin) hingegen begrüßte es, dass nur im Fall von Aufträgen und Weisungen, von "ungerechtfertigten Vorteilen" oder einer Verletzung "parlamentarischer Gepflogenheiten" von Korruption die Rede sein soll. Diese Einschränkungen könnten verhindern, dass in Wahlkampfzeiten Politiker durch vorschnell eingeleitete Ermittlungen beschädigt werden, argumentierte der Strafrechtsprofessor.

Nach Meinung von Kyrill-Alexander Schwarz (Universität Würzburg) ist nicht auszuschließen, dass das Gesetz vor Wahlen politisch instrumentalisiert wird. Allein die Furcht vor Ermittlungen könne im Übrigen Abgeordnete an der vollen Wahrnehmung des freien Mandats hindern, weil man jeden Bestechungsverdacht vermeiden wolle, auch wenn keine Korruption vorliege, warnte der Verfassungsrechtler.

Aus Sicht der Frankfurter Strafverteidigerin Regina Michalke sind die Begriffe in der Gesetzesvorlage zu unpräzise gefasst. Dies könne dazu führen, dass allein der Umstand, dass ein Volksvertreter im Verlauf der Debatte um ein bestimmtes Thema plötzlich seine Meinung ändert, schon einen Korruptionsverdacht begründet.

Kay Ruge begrüßte es, dass die verschärften Bestimmungen auch für Gemeinderäte gelten sollen. Wenn Staatsanwälte sensibel vorgingen, sei eine politische Instrumentalisierung des Gesetzes nicht zu befürchten, gab sich der Beigeordnete beim Deutschen Landkreistag überzeugt.