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Scharmützel im Datenmeer

datenSchutz Debatte über Vorratsdatenspeicherung

24.02.2014
2023-08-30T12:26:10.7200Z
2 Min

Von einem "Super-GAU für die freie Kommunikation" sprach Jan Korte (Linke), Konstantin von Notz (Grüne) von einer "Kernfrage der Bürgerrechte in der digitalen Welt". Für Patrick Sensburg (CDU) hingegen ist die Vorratsdatenspeicherung unverzichtbar beim Vorgehen gegen schwere Kriminalität. Christian Flisek (SPD) mahnte, vor einer Entscheidung das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) abzuwarten. Das Reizthema Vorratsdatenspeicherung ließ am vergangenen Freitag im Plenum mal wieder die Wogen hoch gehen. In zwei Anträgen appellierten Linke (18/302) und Grüne (18/381) an die Koalition, der Erfassung von Telekommunikationsdaten eine Absage zu erteilen - unabhängig vom Ausgang des Verfahrens vor dem EuGH.

Bei der Vorratsdatenspeicherung müssen Telekommunikationsanbieter für einen bestimmten Zeitraum bei allen Bürgern ohne Verdacht auf eine Straftat vollständig registrieren, wer mit wem wann telephoniert hat, wer sich was im Internet angeschaut und wer wann wem eine E-Mail, eine SMS oder ein Fax geschickt hat. Justiz und Polizei können diese Erkenntnisse unter bestimmten Bedingungen nutzen.

Angst vor Überwachungsstaat

Notz nannte die "anlasslose Überwachung" aller Bürger "maßlos" und "unverhältnismäßig". Der Grünen-Politiker verwies auf das Verfassungsgericht, das vor einem "diffusen Gefühl des Überwachtwerdens" warne. Zwar sei im Karlsruher Urteil über die Aufhebung des ersten Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung dieses Instrument nicht generell untersagt worden. Die obersten Richter hätten indes die Erstellung einer "Überwachungsgesamtrechnung" angemahnt.

Die Vorratsdatenspeicherung, beklagte Jan Korte, ermögliche den "gläsernen Menschen". Die Erfassung von täglich 500 Millionen Datensätzen ebne den Weg in den Überwachungsstaat. Nach Studien des Max-Planck-Instituts führe ein Verzicht auf die Sammlung der Telekommunikationsdaten nicht zu rechtlichen Schutzlücken, auch nicht im Fall von Kindesmissbrauch. Zum bevorstehenden Urteil des EuGH sagte Korte: Nicht alles, was juristisch erlaubt sei, "muss auch politisch gemacht werden".

Abwägen der Freiheitsrechte

Die Union nehme die Bürgerrechte ernst, betonte Volker Ullrich. Es gehe jedoch auch um die Frage der Sicherheit, meinte der CSU-Abgeordnete. Es würden lediglich Daten, die ohnehin vorhanden seien, im Fall von Schwerkriminalität in begrenztem Maße für Ermittlungen genutzt. Patrick Sensburg führte aus, man müsse verschiedene Freiheitsrechte gegeneinander abwägen. Die Vorratsdatenspeicherung stelle einen "intensiven Grundrechtseingriff" dar, doch seien auch andere Grundrechte zu beachten. Der Kinderschutz stehe über dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Christian Flisek unterstrich, es gelte, im digitalen Zeitalter die Freiheitsrechte zu wahren. Der SPD-Parlamentarier warnte aber vor "Aktionismus": Man solle erst einmal das EuGH-Urteil zur Brüsseler Richtlinie "mit Geduld abwarten". Flisek rechnet damit, dass das Luxemburger Gericht die EU-Vorgabe zur Vorratsdatenspeicherung nicht in ihrer jetzigen Form belassen werde. Offen sei allerdings, wie weit die Kritik der Richter reichen werde. Werde die Regelung komplett verworfen, entfalle auch die Notwendigkeit, hierzulande die Vorratsdatenspeicherung einzuführen, so der Abgeordnete. Hebe der EuGH die Brüsseler Regelung nur in Teilen auf und mache die Datensammlung von Änderungen etwa bei der Speicherdauer abhängig, werde man eine neue Debatte führen müssen.