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Heftig umstrittene Fallpauschalen in der Psychiatrie

ENTGELTSYSTEM PEPP Opposition fordert Abkehr von neuer Abrechnungspraxis. Union schließt Änderungen nicht aus.

24.02.2014
2023-08-30T12:26:10.7200Z
3 Min

Es ist seit gut einem Jahr in Kraft und außerordentlich umstritten: das pauschalierende Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik, kurz PEPP. Damit hält das Fallpauschalensystem in die Psychiatrie Einzug. Abgerechnet werden nicht mehr wie bisher krankenhausindividuelle, tagesgleiche Pflegesätze, sondern Tagespauschalen, die sich an den Durchschnittskosten der Behandlung von Fällen mit vergleichbarem Aufwand bemessen. Seit Anfang 2013 können sich Krankenhäuser daran beteiligen, ab 2015 soll die Anwendung des PEPP für alle verbindlich sein.

Viele Fachleute kritisieren das neue Entgeltsystem, verschiedene Verbände unterstützen die Initiative "Weg mit PEPP", eine Petition hat mehr als 15.000 Unterstützer gefunden. Kritisiert wird vor allem, dass die Pauschalen degressiv gestaltet sind, also nach einer bestimmten Behandlungsdauer sinken. Dies, meinen Fachleute, könnte dazu führen, dass Patienten zu früh entlassen werden.

Fehlanreize gerügt

Auch Die Linke will PEPP noch verhindern. Über ihren Antrag "Einführung des neuen Entgeltsystems in der Psychiatrie stoppen" (18/557) debattierte der Bundestag am vergangenen Freitag und überwies ihn zur Beratung in den Gesundheitsausschuss. Der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion, Harald Weinberg, sagte, mit PEPP werde sich die Versorgung von Patienten in der Psychiatrie "deutlich verschlechtern". Heftige Kritik komme aus Wissenschaft, Ärzteschaft, Pflege, Gewerkschaften und Kliniken: "Alle Betroffenen" seien "gegen PEPP". Als der Bundestag vor zehn Jahren das Fallpauschalensystem eingeführt habe, sei man sich einig gewesen, dass dieses in psychiatrischen Stationen nicht funktionieren würde. Bei einer Blinddarmoperation sei es möglich, eine feste Summe zu kalkulieren, nicht aber bei Erkrankungen wie Depressionen, Schizophrenie oder Angststörungen. PEPP werde, argumentierte Weinberg, den individuellen Verläufen psychischer Erkrankungen nicht gerecht und biete Fehlanreize. Der Bundestag solle daher seine Entscheidung von 2012 grundsätzlich "korrigieren".

Änderungen möglich

Das schließt die Union aus, ist aber offen für Änderungen. So sagte die CDU-Gesundheitspolitikerin Ute Bertram, eine gerechte und transparente Vergütung von Krankenhausleistungen sei auch im Bereich der Psychiatrie möglich. Bisher finde eine Differenzierung der medizinischen Leistungen "nicht statt", man habe es mit einer "nicht einsehbaren Black box" zu tun, in der Krankenhäuser Gewinner oder Verlierer sein könnten. Dieses System sei "ungerecht". Man befinde sich beim PEPP derzeit in der vierjährigen Einführungsphase. Sollte sich im Einführungsprozess herausstellen, dass es Änderungsbedarf gebe, sei es möglich, die Fristen zu verlängern oder Änderungen des Systems vorzunehmen: "All das ist vorstellbar." Die Grünen teilen die Bedenken der Linken. Maria Klein-Schmeink sagte, bei der "Geburt" des Gesetzes seien Fehler gemacht worden: So habe man nicht geprüft, ob die nötige Personalausstattung in den Psychiatrien gegeben sei und "keine wirkliche Vorstellung" davon gehabt, wie die ambulante und stationäre Versorgung zusammengeführt werden solle. Man habe nicht wirklich im Auge gehabt, wie die Versorgung im Jahr 2022 aussehen solle. Das Gesetz sei "eher ein Spargesetz" und kein wirkliches Reformgesetz gewesen. Klein-Schmeink sagte, sie hoffe, dass im Anhörungsverfahren die Probleme "auf den Tisch" gelegt würden und man so zu einem "adäquaten Neustart" kommen werde. Für die SPD kündigte Dirk Heidenblut an, die Einwände der Fachleute ernst zu nehmen. Vor dem Inkrafttreten habe das FDP-geführte Bundesgesundheitsministerium dies nicht getan. Man erwarte für April Ergebnisse des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus zur Umsetzung des PEPP und werde daraus die "nötigen Schlüsse" ziehen.