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Gefährlicher Grenzbereich

DER FALL EDATHY Wie das Vorgehen der Hauptakteure rechtlich zu bewerten ist. Es bleiben viele Fragen offen

24.02.2014
2023-08-30T12:26:10.7200Z
5 Min

Die Affäre Edathy wirft viele, insbesondere rechtliche Fragen auf. Einige wichtige Sachverhalte sind noch gar nicht geklärt. Zudem ist der SPD-Politiker Sebastian Edathy nach dem Verzicht auf sein Mandat nicht mehr öffentlich aufgetreten. Er soll sich im Ausland befinden. Im Folgenden ein Überblick mit zentralen Fragestellungen und dem Versuch einiger Antworten:

Hat sich Sebastian Edathy wegen Besitzes von Kinderpornographie strafbar gemacht?

Bisher gibt es keine Beweise hierfür. Sicher ist nur: Edathy hat Filme und Photoserien gekauft, auf denen nackte und halbnackte Jungen zu sehen, aber wohl keine sexuellen Handlungen und keine explizit sexuellen Posen. Das Bundeskriminalamt hat die Materialien geprüft. Durchsuchungen von Edathys Wohnung und Büroräumen haben bisher auch keine Beweise für den Besitz von Kinderpornographie ergeben. Nach derzeitigem Stand könnte er deswegen also nicht angeklagt werden.

Durfte die Staatsanwaltschaft Hannover gegen Edathy ermitteln?

Die Staatsanwaltschaft Hannover hat entschieden, dass ein Anfangsverdacht gegen Edathy besteht und deshalb ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dies war die Voraussetzung für Durchsuchungen bei Edathy. Dessen Anwalt, aber auch andere Juristen haben der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, es sei unzulässig, aus dem Besitz von legalen Bildern einen Anfangsverdacht auf den Besitz von strafbaren Bildern abzuleiten.

Allerdings hat die Staatsanwaltschaft erklärt, die Bilder seien "nicht eindeutig strafbar" und "im Grenzbereich zur Kinderpornografie". Die Staatsanwaltschaft kam also zu einer leicht anderen Einschätzung als das BKA und berief sich auf die "kriminalistische Erfahrung", dass, wer sich Material im Grenzbereich der Kinderpornografie besorgt, meist auch strafbares Material besitzt.

Gestützt hat die Anklagebehörde ihren Anfangsverdacht auch auf ein angeblich konspiratives Vorgehen Edathys beim Kauf des Materials. So habe er mehrere Mail-Adressen benutzt und mit neu angeschafften Kreditkarten bezahlt. Edathys Anwalt weist den Vorwurf des konspirativen Verhaltens zurück. Edathy habe die Bilder unter eigenem Namen bestellt, an die eigene Adresse liefern lassen und mit Kreditkarten auf seinen Namen bezahlt.

Hat Edathys Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Staatsanwaltschaft Aussicht auf Erfolg?

Edathys Anwalt forderte das niedersächsische Justizministerin auf, Jörg Fröhlich, den Leiter der Hannoveraner Staatsanwaltschaft, von dem Fall abzuziehen. Fröhlich sei voreingenommen und verbreite "infame" Behauptungen. Dabei ging es um den Charakter der Filme und die Frage der Konspiration. Letztlich handelt es sich um unterschiedliche Bewertungen der Staatsanwälte, nicht um handfeste Falschaussagen. Edathys Anwalt nutzte die Dienstaufsichtsbeschwerde vor allem, um seine Argumente in die Öffentlichkeit zu bringen. Folgen wird die Beschwerde vermutlich nicht haben.

Könnte ein Komplott gegen Edathy vorliegen?

Es gibt keine Anhaltspunkte dafür. Die Staatsanwaltschaft Hannover hat sehr darauf geachtet, Edathy nicht anders zu behandeln als andere Kunden der kanadischen Firma. Von 800 deutschen Kunden hatten rund 300 nur Material bestellt, das nicht oder nicht eindeutig strafbar war. Die Hannoveraner Ermittler warteten deshalb ab, wie andere Staatsanwaltschaften in diesen Fällen vorgehen. Erst als die Mehrheit der Ermittler - unter anderem in Frankfurt, München, Augsburg, Dresden und Flensburg - einen Anfangsverdacht annahmen, folgte Hannover - "aus Gründen der Gleichbehandlung".

Stand Edathys Immunität nicht der Strafverfolgung entgegen?

Nein, denn zu Beginn jeder Wahlperiode erlaubt der Bundestag pauschal die Aufnahme von Ermittlungen bei Delikten wie Kinderpornografie. Die Staatsanwaltschaft muss den Bundestag nur vorab informieren und dann 48 Stunden warten. Wenn kein Veto kommt, kann sie etwa die Räume eines Abgeordneten durchsuchen. Edathy wollte mit dem Verzicht auf sein Mandat möglicherweise verhindern, dass die Abgeordneten im Immunitätsausschuss des Bundestags von seinem Fall erfahren und dann etwas an die Presse durchsickert.

Wurde Edathy gewarnt?

Das ist noch unklar. Er selbst ließ derartige Gerüchte über seinen Anwalt bestreiten. Vielmehr habe er im November aus den Medien von dem Schlag der kanadischen Polizei gegen einen Kinderpornohändler gehört. Dabei wurde auch erwähnt, dass 800 Kunden aus Deutschland festgestellt worden seien. Diese Berichte sollen Edathy nach eigener Darstellung bewogen haben, den Berliner Anwalt Christian Noll einzuschalten. Noll hat dann bei verschiedenen Staatsanwaltschaften und Polizeidienststellen nachgefragt, ob gegen Edathy ermittelt wird und Kooperationsbereitschaft angeboten. Der niedersächsische SPD-Politiker Heiner Bartling sagt, Edathy habe ihm erzählt, er sei von einem Informanten gewarnt worden, "da läuft etwas gegen Dich". Infrage kämen Mitwisser im BKA, in den Landeskriminalämtern, in der Polizei, Anklagebehörden oder in der Politik.

Hat sich Minister Friedrich (CSU) wegen Geheimnisverrats strafbar gemacht?

Innenminister Hans-Peter Friedrich wurde vom BKA über Edathys Verwicklungen informiert. Diese Information hat er dann dem SPD-Vorsitzenden Sigmar Gabriel weitergegeben, "weil der in der Phase der Regierungsbildung wichtige Entscheidungen zu treffen hatte". Damit hat er ein Amtsgeheimnis verletzt, was eigentlich strafbar ist. Umstritten ist, ob er eine Rechtfertigung hatte, was die Strafbarkeit beseitigen würde. Friedrich meint, die Informationsweitergabe sei nicht nur erlaubt gewesen, sondern sogar seine "Pflicht", um Schaden abzuwenden. Derzeit prüft die Staatsanwaltschaft Berlin, ob ein Anfangsverdacht gegen Friedrich besteht. Falls sie Ermittlungen einleiten will, müsste vorher noch die für das Amtsgeheimnis zuständige Behörde eine Ermächtigung geben - das wäre das Bundesinnenministerium.

Hat sich Gabriel wegen Geheimnisverrats strafbar gemacht?

Nein. Für ihn war die von Friedrich erhaltene Information über Edathy kein Amtsgeheimnis. Denn Gabriel war zu dieser Zeit kein Regierungsmitglied, sondern lediglich SPD-Vorsitzender. Er hat sich deshalb auch nicht strafbar gemacht, als er die Information an Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier und Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann (beide SPD) weitergab. Nur wenn Gabriel die Information an Edathy oder dessen Vertraute weitergegeben hätte, könnte eine Strafvereitelung vorliegen. Dafür gibt es bisher keine Anhaltspunkte.

Hat sich BKA-Chef Ziercke strafbar gemacht?

Wohl nicht. Zwar war die Edathy-Verwicklung für ihn ein Dienstgeheimnis. Darüber durfte er aber die politisch Verantwortlichen im Bundesinnenministerium informieren. Zu Oppermann, der ihn anrief, um nach Edathy zu fragen, hat er angeblich nichts Relevantes gesagt. Zwar sprach Oppermann anfangs davon, er habe sich die Edathy-Information von Ziercke "bestätigen lassen". Später hat Oppermann diese Formulierung aber korrigiert, er habe durch Zierckes Schweigen nur "den Eindruck" gewonnen, dass ein Ermittlungsverfahren nicht ausgeschlossen ist. Etwas anderes ist wohl nicht zu beweisen.

Wie ist das Verhalten Oppermanns einzuschätzen?

Wenn Ziercke geplaudert hätte, wäre das eine Straftat und Oppermann wäre der Anstifter dazu gewesen. Solange aber Ziercke keine Straftat nachgewiesen werden kann, ist auch Oppermanns versuchte Anstiftung nicht strafbar.

Hat sich die Hannoveraner Staatsanwaltschaft strafbar gemacht?

Edathy hat die Staatsanwälte angezeigt, weil bei der Durchsuchung seiner Wohnung ein Lokalreporter anwesend war. Daraus schloss Edathy, dass er von den Ermittlern informiert worden sein muss. Die Zeitung hat aber mitgeteilt, dass sie von Nachbarn auf die Durchsuchung aufmerksam gemacht wurde.

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