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Gröhes schwierige Hebammen-Rettungsmission

BERUFSHAFTPFLICHT Minister erwägt Deckelung der Regressforderungen. Fachverbände sehen noch keinen Durchbruch

12.05.2014
2023-08-30T12:26:14.7200Z
3 Min

Für die unter hohen Versicherungskosten leidenden freiberuflichen Hebammen in der Geburtshilfe deuten sich erste Lösungswege an. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) erläuterte in der vergangenen Woche im Gesundheitsausschuss den mit Spannung erwarteten Bericht der interministeriellen Arbeitsgruppe "Versorgung mit Hebammenhilfe" einschließlich der von ihm favorisierten Lösungen.

Geplant sind demnach ein zügiger Ausgleich für höhere Versicherungsprämien, konkrete Vereinbarungen zur Sicherung der Qualität in der Geburtshilfe und der Aufbau einer professionellen Datengrundlage für die Hebammenversorgung. Ferner wird der Verzicht auf Regressforderungen in einem bestimmten Umfang erwogen, um die Prämien für die Berufshaftpflicht nicht weiter ansteigen zu lassen. In diesem Jahr erreichen die Haftpflichtprämien die 5.000-Euro-Grenze.

Gruppenvertrag

Die rund 3.500 freiberuflichen Hebammen in der Geburtshilfe klagen schon lange über die exorbitant steigenden Beiträge zur Haftpflichtversicherung. Überdies hatte unlängst eine Versicherung angekündigt, sich im Sommer 2015 aus dem Geschäft mit Hebammen zurückzuziehen. Es bestand die Gefahr, dass Hebammen sich in Kürze überhaupt nicht mehr versichern können, weil es keine Anbieter mehr gibt. Nach Auskunft von Gröhe ist es inzwischen gelungen, ein neues Angebot der Versicherer zu erwirken, mit dem sichergestellt wird, dass der Gruppenhaftpflichtvertrag des Deutschen Hebammenverbandes (DHV) bis zum Sommer 2016 weitergeführt wird. Die beiden großen Fachverbände, der DHV und der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands (BfHD), haben unterschiedliche Gruppenverträge abgeschlossen. Beim BfHD sollte der Gruppenvertrag mit dem Versicherungskonsortium schon Mitte 2014 auslaufen, beim DHV 2015. Für den DHV ist nun ein Aufschub erreicht, aber keine langfristige Lösung.

Regressforderungen

Die zum 1. Juli 2014 neuerlich angekündigten Prämienerhöhungen sollen nun zu 100 Prozent von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) getragen werden. Dabei sollen die Krankenkassen verpflichtet werden, die besondere Versicherungsbelastung für Hebammen mit wenigen Geburten ebenfalls angemessen auszugleichen. Die Regelung soll in einen dauerhaften gesetzlichen "Sicherstellungszuschlag" münden, der die unterschiedliche Ausgangslage für Hebammen in der Geburtshilfe berücksichtigt. Zugleich plädiert Gröhe für medizinische Leitlinien in der Geburtshilfe und eine Überprüfung der Geburtsschäden. Die Zahl der Schadenfälle ist zwar relativ gering, aber durch die gestiegene Lebenserwartung der bei einer Entbindung geschädigten Kinder gehen die Schadensummen in die Millionen. Entsprechend hoch sind die Regressforderungen seitens der Sozialversicherungen an die Schadenverursacher beziehungsweise deren Haftpflichtversicherer. Gröhe erwägt nun eine Regelung zur Kappung der Regressforderungen in der Größenordnung von 25 bis 30 Prozent, wie er im Ausschuss darlegte. Wie genau die Regelung aussehen soll, wird noch geprüft. Hier wird sich eine Lösung womöglich länger hinziehen. Der Minister will erste Neuregelungen jedoch bereits in laufende Gesetzgebungsverfahren einfließen lassen.

Die Verbände reagierten verhalten. Der DHV sieht den Vorstoß zwar positiv, weist aber darauf hin, dass eine langfristig tragbare Grundlage geschaffen werden müsse. Die BfHD-Vorsitzende Ruth Pinno monierte auf Anfrage, für ihren Verband mit 1.000 Hebammen - einem Drittel der betroffenen Frauen - gebe es keine Vertragsverlängerung. Die Mitglieder seien nun womöglich gezwungen, in den DHV zu wechseln. Viele Hebammen seien aber im Übrigen gar nicht organisiert. Gröhes Konzept sei "überhaupt keine Lösung".