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Strafrecht im Fokus

JUSTIZ Die Linke will im gesamten Strafrecht NS-Ballast tilgen

26.05.2014
2023-09-21T15:52:44.7200Z
2 Min

Eine unabhängige Kommission aus Historikern und Strafrechtlern soll nach dem Willen der Fraktion Die Linke das Strafgesetzbuch auf Formulierungen aus der NS-Zeit durchforsten und Änderungsvorschläge unterbreiten. Einen entsprechenden Antrag der Fraktion (18/865) überwies der Bundestag vergangene Woche zur weiteren Beratung an die Ausschüsse. In der Vorlage heißt es, bestimmte vermeintliche Gesinnungen von Tätern dürften nicht mehr als Grund für eine Strafverfolgung herhalten; stattdessen müssten die Taten als solche beurteilt werden. Die Fraktion begrüßt zwar das Vorgehen von Justizminister Heiko Maas (SPD), die Paragrafen zum Thema Mord und Totschlag überprüfen zu lassen, dieser Auftrag greife aber zu kurz. Es müsse vielmehr im gesamten Strafgesetzbuch untersucht werden, wo sich noch Formulierungen aus der NS-Zeit befänden.

Das heutige Strafrecht sei zwar nicht nationalsozialistisch, heißt es in der Vorlage weiter. Allerdings habe man nach 1945 nicht auf die Gesetzeslage von vor 1933 zurückgegriffen, sondern sämtliche während der NS-Zeit vorgenommenen Änderungen akzeptiert, sofern sie nicht als klar rassistisch aufgehoben worden seien. Die sogenannten "Gesinnungsmerkmale" seien zum Teil bereits aus dem Strafrecht getilgt, mitunter aber noch vorhanden. Die Folge sei, dass in manchen Paragrafen angeblich typische Verhaltensweisen von Tätern und nicht die Tat selbst unter Strafe gestellt werde. So werde bei Mord etwa auf "Mordlust", "Habgier" oder "Heimtücke" abgehoben.

In der Debatte sagte für Die Linke ihre Abgeordnete Halina Wawzyniak, nicht nur bei Mord und Totschlag, sondern auch in anderen Straftatbeständen fänden sich Gesinnungsmerkmale. Auch diesen Straftatbeständen müsse sich die Kommission annehmen. Der Grünen-Parlamentarier Hans-Christian Ströbele unterstützte "sowohl den Justizminister als auch die Initiative von den Linken". Er äußerte zugleich die Hoffnung, dass man "noch in diesem Jahr, zumindest in dieser Legislaturperiode, die dringend notwendige Änderung beschließen" könne.

Der SPD-Abgeordnete Dirk Wiese verwies auf die gerade erst von Maas eingesetzte Kommission, die das Ziel habe, die Tötungsdelikte im Strafgesetzbuch zu reformieren. Wiese plädierte dafür, diese Kommission "erst einmal ihre Arbeit machen" zu lassen. Dann könne man "möglicherweise über Weiteres nachdenken". Auch der CDU-Parlamentarier Ansgar Heveling erinnerte an die Kommission, die Maas gerade eingesetzt habe. "Einer weiteren Kommission bedarf es also nicht, einer Ergänzung ebenso wenig", sagte er.