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Gemüsesaft mit billigem Strom gepresst

Erneuerbare Energien II Reduzierung der EEG-Umlage für viele Branchen geplant

26.05.2014
2023-08-30T12:26:15.7200Z
2 Min

Deutschland soll ein wettbewerbsfähiger Industriestandort bleiben. Daher halten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD Sonderregelungen für die stromintensive Industrie, die im internationalen Wettbewerb steht, bei der Beteiligung an den Förderkosten für Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien für erforderlich. Sie haben daher den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen (18/1449) vorgelegt. Damit wollen die Fraktionen die bisherigen Ausnahmeregelungen des Erneuerbare-Energien Gesetzes (EEG) fortführen und so zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschafts- und Industriestandorts Deutschland beitragen. Entlastet werden aber auch Schienenbahnen, die zehn Prozent des privilegierten Stroms verbrauchen.

Branchenliste von der EU

Anträge auf Reduzierung der EEG-Umlage können Unternehmen aus den Branchen stellen, die von den Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien der EU-Kommission als strom- und handelsintensiv eingestuft worden und die auf zwei Listen zusammengestellt worden sind. Außerdem muss der Anteil der Stromkosten an der Bruttowertschöpfung der Unternehmen einen Mindestanteil aufweisen. Der Mindestanteil beträgt bei 68 Branchen der Liste 1 mindestens 16 Prozent (ab 2015: 17 Prozent). Liste 1 reicht unter anderem vom Steinkohlenbergbau über die Herstellung von Ölen, Fetten, Malz und Gemüsesäften sowie von Holzwerken bis zur Herstellung von Industriegasen, Mineralöl, Aluminium, Blei, Zink und Kupfer. Auch die Aufbereitung von Kernbrennstoffen für Atomkraftwerke gehört dazu.

Bei Unternehmen der Liste 2 beträgt der Mindestanteil der Stromkosten an der Bruttowertschöpfung der Unternehmen für 151 Branchen mindestens 20 Prozent. Branchenliste 2 beginnt mit der Gewinnung von Erdgas und Erdöl sowie anderen Bodenschätzen und reicht weiter von der Fleischverarbeitung, der Herstellung von Textilien, elektronischen Geräten, Maschinen für verschiedene Branchen bis zur Herstellung von militärischen Kampffahrzeugen, Münzen und Spielwaren. Die Eintrittsschwelle in die Besondere Ausgleichsregelung werde gegenüber der bisherigen Regelung (einheitlich 14 Prozent) moderat angehoben und ziele darauf ab, "zu verhindern, dass der Kreis der privilegierten Unternehmen sich künftig vergrößert".

Die privilegierten Unternehmen sollen grundsätzlich 15 Prozent der EEG-Umlage bezahlen. Diese Belastung soll jedoch auf vier beziehungsweise 0,5 Prozent der Bruttowertschöpfung der Unternehmen begrenzt werden. Ungeachtet dessen sollen alle privilegierten Unternehmen für die erste Gigawattstunde die EEG-Umlage in voller Höhe und für alle darüber hinaus gehenden Kilowattstunden mindestens 0,1 Cent bezahlen. Für Unternehmen, die höher belastet werden als bisher, gibt es Übergangs- und Härtefallregelungen.