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Parlamentsrechte bei Einsätzen

10.06.2014
2023-08-30T12:26:15.7200Z
1 Min

AUSWÄRTIGES

Für den Vorsitzenden der Kommission zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr, Volker Rühe, steht der Parlamentsvorbehalt "überhaupt nicht infrage". Das machte der ehemalige Verteidigungsminister vergangene Woche im Anschluss an die nichtöffentliche Sitzung der Kommission deutlich. Dies sei auch die Ansicht der Kommissionmitglieder, fügte Rühe hinzu. Ziel der Kommission sei es vielmehr zu prüfen, "ob wir zu Anpassungen und Ergänzungen angesichts der Streitkräftestruktur gelangen müssen". Die Veränderung in der europäischen Streitkräftestruktur sei teils schon im Gange. "Wir werden mit Blick auf die Ressourcen nicht dabei bleiben können, dass jeder alles macht", sagte der CDU-Politiker.

Walter Kolbow, ehemaliger Staatssekretär im Verteidigungsministerium und stellvertretender Vorsitzender der Kommission, verwies auf den Koalitionsvertrag, in dem von der Vision der europäischen Streitkräfte die Rede sei. Die Fragen seien: "Wie würde eine Parlamentsbeteiligung bei europäischen Streitkräften aussehen? Wer bekommt Verantwortung dazu? Wer muss auf etwas verzichten?"

Grundsätzlich habe sich das Parlamentsbeteiligungsgesetz bewährt. Aber: "Die Zukunftsfähigkeit der deutschen Parlamentsbeteiligung muss künftig nicht nur im nationalen Recht, sondern im europäischen Recht oder gar im globalen Zusammenhang gesehen werden", sagte der SPD-Politiker.